Die Argumentation von SPD und Grünen verdreht die Tatsachen. Wir Freien Wähler haben nicht damit gerechnet, dass ein Modell (Mustermodell von Enßlin) so verändert wird von 50 zu 50, zu nur noch 100 % Erbpacht.
Über 30 Jahre konnte man sich auf die Gemeinde verlassen, niemand kam in dieser Zeit auf die Idee, das Enßlin-Modell zu ändern. Selbst im Wahlkampf 2020 gab es niemanden, der im Wahlprogramm diese 100 % Erbpacht andachte.
Wir konnten als Freie Wähler erst nach dem Grundsatzbeschluss tätig werden. Wir haben nach vielen Gesprächen uns dann entschieden, einen Bürgerentscheid zu initiieren. Gleichzeitig haben wir versucht, dass im Rat doch noch ein Umdenken stattfindet. Leider ohne Erfolg.
In der Gemeindegesellschaft entsteht in tiefer Riss, das konnten wir beim Sammeln der Unterschriften mit sehr vielen Leuten feststellen. Es zeigt sehr deutlich, der Rat ist nur ein Teil der Demokratie. Hier ist ein Bürgerentscheid absolut notwendig.
Josef Gerber
Lieber Herr Gerber,
unser gemeinsamer Freund Joachim Enßlin würde sich sicher nicht freuen, wenn wir jetzt in seinem Namen streiten, statt immer wieder neu nach Gemeinsamkeiten zu suchen und Wege der Zusammenarbeit zu finden. Lassen Sie uns die Diskussion doch bitte auf der Sachebene führen.
Ich muss hier eines kurz klar stellen, weil ja nicht jede(r) dabei war: Die Vergabe ist im Laufe der Zeit mehrfach verändert worden. Die Grundstücke im Baugebiet „Schachterlhausen“ waren im Verkauf. In den Baugebieten nördlich der Kleiststraße (1985) sowie westlich der Frühlingstraße (1990/91) war dann auf Vergabe im Erbbaurecht umgestellt worden. Später wurde vermehrt Verkauf zugelassen, auch nachträglich wurden Grundstücke, die ursprünglich im Erbbaurecht vergeben worden waren, verkauft.
Angesichts der in den letzten Jahren geradezu explodierten Bodenpreise halten wir die Vergabe im Erbbaurecht für den richtigen Weg, aus drei Gründen:
1) Grundstücke, die im Eigentum der Gemeinde verbleiben, werden dauerhaft der Bodenspekulation entzogen (vergleichbar dem Wiener Modell) und können so auch zukünftig (bei Verkauf oder Ablauf des Erbbaurechts) erneut günstig zur Verfügung gestellt werden. Beim Grundstücksverkauf ist das nicht so, Gerichtsentscheidungen limitieren die Sozialbindung auf manchmal zehn, höchstens fünfzehn Jahre. Danach kann eine rechnerische Vergünstigung von etwa 200.000 EUR gegenüber dem Marktwert als Gewinn realisiert werden. Das sollte unserer Überzeugung nach nicht Ziel der Gemeindepolitik sein.
2) Die Kreditsumme, die Bauwerber aufnehmen müssen, reduziert sich bei Vergabe im Erbbaurecht drastisch. Damit reduziert sich auch die monatliche Tilgungs-Belastung drastisch. Der Erwerb von Wohneigentum wird damit erleichtert.
3) Erbpachteinnahmen kommen dauerhaft dem Verwaltungshaushalt und damit nachhaltig der Leistungsfähigkeit der Gemeinde zugute, statt mit den Grundstücken einen Teil des „Tafelsilbers“ zu verkaufen und nur kurzfristig einen großen Zufluss im Vermögenshaushalt zu generieren.
Ich respektiere, dass Sie einen anderen Weg für richtig halten.
Herzliche Grüße,
Carsten Seiffert
Sprecher der SPD-Fraktion im Gemeinderat