Nicht drin und doch dabei

Künftig soll es auch in Eching zulässig sein, dass Gemeinderäte an einer Rats- oder Ausschusssitzung virtuell teilnehmen können. Gegen zwei Stimmen aus der CSU entschied das Gremium einmütig, die technischen Voraussetzungen überprüfen zu lasen.

Mitte März hat die Bayerische Staatsregierung diese Hybrid-Sitzungen für eine Versuchsdauer bis Ende 2022 grundsätzlich zugelassen. SPD und Grüne haben nun beantragt, die Option für Eching zu nutzen.

Als Voraussetzung müssten die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, dass der virtuell zugeschaltete Gemeinderat online von allen anderen Gemeinderäten gesehen und gehört werden kann und umgekehrt das fehlende Ratsmitglied die Kollegen im Sitzungssaal ebenso sieht und hört. Für Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter bleibt die Präsenzpflicht im Sitzungssaal.

„Solange ein minimales Risiko bei Präsenzveranstaltungen verbleibt, sollte man das versuchen“, sagte Otmar Dallinger für die FW, „dafür sind auch viel wichtigere Dinge eingeschränkt“. In der CSU sahen Georg Bartl und Bernhard Wallner zu viele technische und organisatorische Probleme. „Für den kurzen Zeitraum ist das zu viel Aufwand“, sagte Bartl.

Auch Alexander Krimmer (ÖDP) mahnte, „den technischen Aufwand nicht zu unterschätzen“. Der Vorschlag von SPD und Grünen wurde dann dahingehend umformuliert, zunächst den technischen Aufwand zu überprüfen. Er müsse „verhältnismäßig“ sein, wie es Bürgermeister Sebastian Thaler definierte.

Im Sitzungssaal des nagelneuen Rathauses sind die Vorkehrungen für Übertragungen bereits geschaffen, allerdings können dort wegen der Abstandsregeln deutlich weniger Teilnehmer in Präsenz Platz finden als im Bürgerhaus, wo der Gemeinderat seit Beginn der Pandemie-Beschränkungen tagt. Im Bürgersaal fehlt freilich das technische Equipment…

Noch nicht festgelegt ist auch, ob sich der Gemeinderat eine feste Quote an realen Teilnehmern gibt. Lena Haussmann (Grüne) regte an, 50 Prozent Anwesenheit zur Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sitzung zu machen.

Die Gesetzeslage gibt vor, dass theoretisch die Anwesenheit des Bürgermeisters allein reichen würde, wenn alle anderen virtuell dabei sind. Thaler erwartet freilich in der Praxis die gegenteilige Situation, dass nämlich nur vereinzelt Räte die virtuelle Option nutzen würden.

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