Lesermail zum Artikel „Gemeinderat setzt keinen Bürgerentscheid an“

Sehr geehrte Fraktion Bürger für Eching/Echinger Mitte/ödp,

sowohl das Bürgerbegehren wie auch das Ratsbegehren zielen darauf ab, den geltenden Beschluss vom 15.12.2020 zu kippen. Es wurde Ihnen in Gesprächen vorab auch mitgeteilt, wie der aktuelle Stand des Bürgerbegehrens ist und dass aus unserer Sicht der geltende Beschluss eben nicht die mehrheitliche Zustimmung bei den Bürger*innen findet.

Sie alle sind jederzeit herzlich eingeladen, die Listen mit den bisher gesammelten Unterschriften in Augenschein zu nehmen. Ansonsten können Sie auch abwarten, bis wir das Bürgerbegehren Mitte Mai bei der Gemeinde einreichen werden. Der Termin hierfür wurde bereits vereinbart.

Das Ratsbegehren wurde von uns zusätzlich nur aus 2 Gründen angestoßen:
1) Der Verwaltung den Aufwand zu ersparen, über 1.000 Unterschriften verifizieren zu müssen.
2) Die zeitliche Verzögerung so gering wie möglich zu halten.

Zu Punkt 2 nur noch ein Beispiel. Wäre das Ratsbegehren schon in der März-Sitzung zur Abstimmung gekommen (hierfür war es rechtzeitig eingereicht) und hätte Zustimmung gefunden, hätte bis spätestens Ende Juni bereits der Bürgerentscheid durchgeführt werden können. Wenn der Ausgang dann nach Ihrer Ansicht zur Bestätigung des geltenden Beschlusses geführt hätte, wäre keinerlei zeitliche Verzögerung entstanden und die Grundstücke hätten wie geplant im Juli vergeben werden können.

Wenn der Ausgang allerdings zum Kippen des geltenden Beschlusses geführt hätte, wäre es lediglich nötig gewesen, den Bewerbungszeitraum etwas zu verlängern, um sich auch auf den Verkauf bewerben zu können. Hier hätte man eine minimale Verzögerung von 1-2 Monaten hinnehmen müssen.

Es bleibt noch festzuhalten, dass eine Zustimmung zum Bürgerbegehren im Gemeinderat Ihrerseits nur rein formal nötig ist. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn nicht ausreichend Unterschriften vorgelegt wurden oder das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig wäre.

Hier komme ich auch auf das von Ihnen angesprochene Bürgerbegehren zur Anbindung des Baugebiets Eching-West. Dieses Bürgerbegehren war schlicht rechtlich unzulässig und somit gab es hier keine Möglichkeit, für das Bürgerbegehren zu stimmen. Hr. Böhm müsste diese Information normalerweise kennen und hätte hier eine korrekte Darstellung wählen können.

Unsere Argumente im Hinblick auf eine Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht sowie im Verkaufsmodell habe ich in der vorstehenden Antwort an Hr. Seifert nochmal ausführlich dargelegt.

Dass die Finanzierung des Haushalts über die nächsten Jahre auch ohne die einmaligen Einnahmen gesichert ist, sehe ich nicht. Zwar wird dies stets von Herrn Thaler behauptet, auf Nachfragen bleibt er jedoch stets eine Erläuterung schuldig, wie ihm dieses Kunststück gelingen mag.

Sollte dies aber der Fall sein, könnte man die Einnahmen aus den möglichen Verkäufen dennoch sinnvoll verwenden, um noch mehr Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, vergünstigt in Eching zu wohnen.

Ein Beispiel hierfür wäre, die Einnahmen in ein Kommunalunternehmen zu investieren, das zu 100 % der Gemeinde gehört. Dieses Kommunalunternehmen könnte dann Grundstücke von der Gemeinde (beispielsweise auch in Erbpacht) bekommen. Diese dann mit entsprechenden Hochbauten oder Mehrfamilienhäusern bebauen und die entstehenden Wohnungen zu günstigen Preisen (beispielsweise auch in einem „Einheimischen Modell“) den Bürger*innen zur Verfügung stellen. Hier hätte man eine echte Chance, einen Einfluss auf die aktuell enorm hohen Mietpreise zu nehmen und weiterhin dauerhafte Einnahmen für die Gemeinde zu generieren.

Florian Gerber

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    in ihrer Stellungnahme zur Schließung der ambulanten Pflege des ASZ in Eching haben sie sich in der Süddeutschen Zeitung despektierlich über die „private Player“ ausgelassen. Wissen sie eigentlich, wo die häusliche Krankenpflege wäre, wenn es die Privaten nicht geben würde?

    Fragen sie sich doch lieber, wie es möglich ist, eine Tagespflege, eine Kurzzeitpflege und eine ambulante Krankenpflege an die Wand zu fahren, während alle anderen Stationen in Bayern, egal ob gemeinnützig oder privat, trotz Kräftemangel stabil dastehen.

    Wir sind jetzt da, um die Patienten aufzufangen, die vom ASZ im Stich gelassen werden. Ich erwarte sicherlich keine große Dankbarkeit von ihnen, aber herablassende Statements sollten sie erst dann abgeben, wenn sie die Hintergründe kennen.

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