Satzung ist keine Richtschnur

Der umstrittene Erlass einer Einfriedungssatzung hat zwar diesbezügliche Fragen geklärt – aber auch neue aufgeworfen. Jüngster Streitpunkt war ein geplanter neuer Zaun an der Nelkenstraße. Dabei sollte der bisher 1,20 Meter hohe Holzzaun durch Draht ersetzt und erhöht werden.

Der gültige Bauleitplan für das Gebiet setzt ausdrücklich 1,20 Meter als maximale Höhe fest und Gestaltung aus Holz. Die neue Satzung würde 1,50 Meter erlauben und den Drahtzaun auch.

Formal sticht der Bebauungsplan die pauschale Satzung, die nur Anwendung findet, wo die Vorgaben nicht im Leitplan geregelt sind. Inhaltlich aber schlug das Gemeindebauamt vor, sich an der neuen Satzung zu orientieren und die 1,50 Meter zu genehmigen.

Dafür fand sich im Bauausschuss des Gemeinderats aber keine Mehrheit. Der Bauleitplan für das Areal funktioniere „wunderbar“, attestierte Carsten Seiffert, es gebe keinerlei Anlass, Regelungen zurückzunehmen. Die Argumente für massivere Einfriedungen an vielen Stellen wie etwa hoher Verkehr seien hier absolut nicht erkennbar.

Mit 5:5 Stimmen quer durch alle Fraktionen wurde die Ausnahme abgelehnt.

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