‚Irreführende‘ Werbung

Mehrere Bedenken hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt gegen die Werbemaßnahmen für das Bürgerbegehren angebracht. So gab es unerlaubt viele Werbeplakate der FW, ihre Plakate waren zunächst nicht gekennzeichnet und CSU/FDP nutzten auf ihrem Werbeprospekt unerlaubt das Gemeindewappen, um eine Überparteilichkeit ihres Vorschlags zu suggerieren.

Offenbar hatten die FW als Initiatoren des Bürgerentscheids die zulässigen 25 Ständer aufgestellt – und als politische Gruppierung gleich nochmal. Laut der einschlägigen Echinger Satzung seien jedoch nur maximal 25 Plakate pro Wahlvorschlag zulässig und nicht pro Partei.

Zudem waren die Plakate anfangs nicht rechtlich Verantwortlichen gekennzeichnet. Florian Gerber, einer der Verantwortlichen für das Bürgerbegehren, bedauerte auf Anfrage den formalen Fehler, man sei aber auch vom Rathaus bei der Abklärung der Modalitäten vorab nicht darauf aufmerksam gemacht worden.

Auf die Ermahnung durch die Gemeinde würden nun Aufkleber mit den presserechtlich Verantwortlichen ergänzt. Die Grünen, Verfechter des Ratsbegehrens, halten das gesamte Vorgehen der Gegenseite für inakzeptabel.

„Dieses Plakat der Herren Florian Gerber, Otmar Dallinger und Christoph Gürtner herausgestellt hat, zeigt, wie wenig Achtung diese Herren vor Presserecht und demokratischen Regeln haben, obwohl zwei von ihnen langjährige Gemeinderäte sind“, schimpft ihr Ortsvorsitzender Axel Reiß. Die drei Genannten sind die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens, Dallinger und Gürtner gehören für die FW dem Gemeinderat an.

Den Flyer von CSU und FDP, die sich nachträglich an das Bürgerbegehren angehängt haben, ziert die Überschrift „Bürgerentscheid für…“ mit dem Echinger Gemeindewappen und darunter die Argumentation pro Bürgerbegehren.

Jedem Gemeinderat, der ständig über Genehmigungen für die Verwendung des Wappens zu befinden hat, müsste klar sein, dass für die Nutzung des Hoheitszeichens eine Erlaubnis notwendig ist, die hier nicht eingeholt worden sei, so das Rathaus auf Anfrage.

Die Verwendung in dem Kontext sei zudem mindestens „irreführend“, habe die Kommunalaufsicht geurteilt, heißt es aus der Gemeindeverwaltung. Die Platzierung auf dem Werbeflyer sei „eine Verfremdung des Wappens“.

2 Lesermails

  1. Ich hoffe nur, dass das Thema Bürgerentscheid bald erledigt ist und sich die demokratisch gewählten Vertreter wieder kreativ den Aufgaben widmen und nicht alle Kräfte für gegenseitige Schuldzuweisungen verbrauchen.

  2. Dieser Artikel stellt die tatsächlichen Vorkommnisse leider auf den Kopf und muss an einigen Stellen berichtigt werden.

    Es wurden keineswegs unerlaubt zuviele Plakate aufgestellt. Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung und dem Liegenschaftsamt wurde uns mit Verweis auf Rücksprache mit der Kommunalverwaltung schriftlich zweifach bestätigt, dass jede Gruppierung 25 Plakate aufstellen darf. Explizit wurde herausgestellt, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die FW jeweils eine eigene Gruppierung darstellen.

    Nachdem am vergangenen Montag die Fehlinformation der Gemeindeverwaltung und des Liegenschaftsamtes festgestellt wurde, hat die Kommunalverwaltung mit Frist bis Freitag, 16.07.2021, die Entscheidung getroffen, dass 25 unserer Plakate entfernt werden müssen und die Gemeinde die Kosten für den entstandenen Schaden erstatten muss.

    Der fehlende Vertreter im Sinne des Presserechts auf den Plakaten ist dagegen klar mein Fehler. Ich habe mich im Vorhinein versucht, bei der Gemeinde zu informieren, auf welche Angaben zu achten ist, dies war aber leider nicht ausreichend. Hier bleibt noch festzuhalten, dass die Plakate in meiner Verantwortung stehen und die Herrn Gürtner und Dallinger darauf keinen Einfluss hatten und somit nicht „beschimpft“ werden sollten. Als wir auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurden, wurde dieser natürlich umgehend behoben.

    Die Grünen sollten sich meines Erachtens erst ausreichend informieren, wie gewisse Vorgehensweisen zustande gekommen sind, bevor sie diese als inakzeptabel bezeichnen.

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