Lesermail zum Artikel „‚Irreführende‘ Werbung“

Dieser Artikel stellt die tatsächlichen Vorkommnisse leider auf den Kopf und muss an einigen Stellen berichtigt werden.

Es wurden keineswegs unerlaubt zuviele Plakate aufgestellt. Auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung und dem Liegenschaftsamt wurde uns mit Verweis auf Rücksprache mit der Kommunalverwaltung schriftlich zweifach bestätigt, dass jede Gruppierung 25 Plakate aufstellen darf. Explizit wurde herausgestellt, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die FW jeweils eine eigene Gruppierung darstellen.

Nachdem am vergangenen Montag die Fehlinformation der Gemeindeverwaltung und des Liegenschaftsamtes festgestellt wurde, hat die Kommunalverwaltung mit Frist bis Freitag, 16.07.2021, die Entscheidung getroffen, dass 25 unserer Plakate entfernt werden müssen und die Gemeinde die Kosten für den entstandenen Schaden erstatten muss.

Der fehlende Vertreter im Sinne des Presserechts auf den Plakaten ist dagegen klar mein Fehler. Ich habe mich im Vorhinein versucht, bei der Gemeinde zu informieren, auf welche Angaben zu achten ist, dies war aber leider nicht ausreichend. Hier bleibt noch festzuhalten, dass die Plakate in meiner Verantwortung stehen und die Herrn Gürtner und Dallinger darauf keinen Einfluss hatten und somit nicht „beschimpft“ werden sollten. Als wir auf diesen Fehler aufmerksam gemacht wurden, wurde dieser natürlich umgehend behoben.

Die Grünen sollten sich meines Erachtens erst ausreichend informieren, wie gewisse Vorgehensweisen zustande gekommen sind, bevor sie diese als inakzeptabel bezeichnen.

Florian Gerber

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