Sehr geehrte Frau Leitner,
danke für Ihr Beispiel mit dem alten Reiheneckhaus mit über 30 Jahren auf dem Buckel für ca. 1,5 Millionen…! Ich habe zwar nicht verstanden, wer da jetzt seine „Glaubwürdigkeit verloren“ hat und beim „Wein saufen“ ist. Wenn Sie schon Personen angreifen, sollten Sie das doch klar benennen.
Aber das Beispiel an sich ist sehr gut. Ein starkes Plädoyer für das Erbbaumodell! Wenn das Reiheneckhaus vor 30 Jahren auf Erbbaurechtgrund gebaut worden wäre, könnte der Grund jetzt nicht verkauft werden, der heute wohl weit mehr als die Hälfte des Preises ausmacht.
Zudem könnte auch das Haus allein nicht für einen abenteuerlichen Preis verkauft werden; das müsste die Gemeinde ja vorher genehmigen und das täte sie sicher nicht. Im „Kaufmodell“ aber landen potentiell alle Immobilien nach den 10-15 Jahren Schutz auf dem freien Markt – der uns dann solche irren Zahlen beschert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Schefold
Sehr geehrter Herr Schefold,
jeder, der sich die Mühe macht, nicht alles in seinem Sinne pro oder contra Bürgerbegehren zu verwurschteln, kann den eigentlichen Inhalt meines Leserbriefs verstehen, aber leider will es wohl nicht jeder verstehen…
Mit freundlichen Grüssen