Lesermail zum Artikel „Bürgermeister unter Verdacht“
Darf man erfahren, wer die Anzeige erstattet hat?
Magdalena Motlik
2 Lesermails
Was für eine Frage, werte Frau Motlik.
Was tut das zur Sache, zu erfahren, wer die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Straftat unseres 1. Bürgermeisters informiert hat? Was hätten Sie davon, wenn Sie es wüssten?
Gehen Sie einfach davon aus, dass, sollte sich die Anzeige als substanzlos erweisen, die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet und Anklage erhebt (so wie bei Thalers Anzeige wg. Körperverletzung gegen den Autofahrer, mit dem er aneinandergeraten war, geschehen).
Was für eine Frage, werte Frau Motlik.
Was tut das zur Sache, zu erfahren, wer die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Straftat unseres 1. Bürgermeisters informiert hat? Was hätten Sie davon, wenn Sie es wüssten?
Gehen Sie einfach davon aus, dass, sollte sich die Anzeige als substanzlos erweisen, die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet und Anklage erhebt (so wie bei Thalers Anzeige wg. Körperverletzung gegen den Autofahrer, mit dem er aneinandergeraten war, geschehen).
Ich vertraue da auf unsere Justiz.
Guido Langenstück
Veruntreuung ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Eine Anzeige braucht es daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias v. Wangenheim