Veruntreuung ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Eine Anzeige braucht es daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias von Wangenheim
von Klaus Bachhuber
Veruntreuung ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Eine Anzeige braucht es daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias von Wangenheim