Lesermail zum Artikel „Rathaus-Razzia wegen ‚Faustschlag-Affäre‘ 2018?“

Sehr geehrter Herr Langenstück,

ich finde es prima, dass das in der Echinger-Rundschau veröffentlichte Urteil Ihr Interesse geweckt hat.

Die Verhandlung vor dem LG Landshut war im Mai 2020, die Urteilsverkündung im Juli 2020 und die namentliche Abstimmung im Gemeinderat über die Kostenübernahme in dieser Angelegenheit im Herbst 2020. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat war das Urteil schon gesprochen, nur noch nicht rechtskräftig.

Mit der Rücknahme der Widerklage durch Thaler im November 2020 wurde es rechtskräftig. Interessant wären wirklich die Gründe, warum die Mitglieder im Gemeinderat hier keine Korrektur ihrer Entscheidung über die Kostenübernahme veranlasst haben.

Ingrid Brandstetter

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    haben Sie vielen Dank für die Aufklärung, in welchem zeitlichen Zusammenhang die Urteilsverkündung beim LG Landshut und die Abstimmung über die Kostenübernahme im Gemeinderat erfolgte.

    Für mich stellt sich die Situation nun so dar, dass die Gemeinderät*innen neben der Stellungnahme des Gemeindejustiziars bei ihrer Entscheidungsfindung auch noch das Landshuter Urteil hätten mit einfließen lassen müssen (Herr Thaler war ja im Besitz des Urteils, aus dem klar hervorgeht, dass er als Privatperson und nicht als Bürgermeister den beteiligten Autofahrer gemaßregelt hat und er hätte m. E. dieses Urteil dem Gemeinderat vor der Abstimmung zur Verfügung stellen können (besser: müssen)).

    Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
    Guido Langenstück

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert