Lesermail zum Artikel „Rathaus-Razzia wegen ‚Faustschlag-Affäre‘ 2018?“

Sehr geehrte Frau Brandstetter,

haben Sie vielen Dank für die Aufklärung, in welchem zeitlichen Zusammenhang die Urteilsverkündung beim LG Landshut und die Abstimmung über die Kostenübernahme im Gemeinderat erfolgte.

Für mich stellt sich die Situation nun so dar, dass die Gemeinderät*innen neben der Stellungnahme des Gemeindejustiziars bei ihrer Entscheidungsfindung auch noch das Landshuter Urteil hätten mit einfließen lassen müssen (Herr Thaler war ja im Besitz des Urteils, aus dem klar hervorgeht, dass er als Privatperson und nicht als Bürgermeister den beteiligten Autofahrer gemaßregelt hat und er hätte m. E. dieses Urteil dem Gemeinderat vor der Abstimmung zur Verfügung stellen können (besser: müssen)).

Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
Guido Langenstück

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