Sehr geehrte Frau Brandstetter,
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für das Teilen der Informationen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Urteilsverkündung und der Abstimmung im Gemeinderat sowie hinsichtlich der „Prozesse“ innerhalb der B.90/Die Grünen.
Normalerweise bin ich in diesem Forum nur als „stille Leserin“ unterwegs. Diese Geschichte – die Bezahlung von Kosten einer privaten Auseinandersetzung/Schlägerei/Ausrasters (nenne man es, wie man es wolle) unseres Bgm. aus dem durch Steuergelder unserer hart arbeitenden Einwohner finanzierten Gemeindesäckels – finde ich mehr als moralisch verwerflich. Die überwiegende Mehrheit unserer Gemeindebürger verdient weitaus schlechter als unser Bgm. und genau diese Bürger werden mit ihrem Steuergeld für die utopischen Kosten der Auseinandersetzung zur Kasse gebeten. Gerade wegen dieser moralischen Verwerflichkeit und der Tatsache, dass dieses Thema sehr sehr viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde in negativer Hinsicht beschäftigt, melde ich mich hier zu Wort.
Herr Langenstück, Sie sind das erste Mitglied der bunten Unterstützer/Koalition, das eine kritische Grundhaltung in dieser Sache aufzeigt. Vielen Dank dafür! Von Ihnen hätten sich die Unterstützerfraktionen einiges abschauen können, jedoch ist das Kind nun bereits in den Brunnen gefallen. Bei der Abstimmung hätte jeder Gemeinderat bei einem solchen Sachverhalt hellhörig sein müssen und eine kritische Grundhaltung einnehmen müssen. Jedes Gemeinderatsmitglied ist nämlich nicht dem Bgm. verpflichtet, sondern den Bürgerinnen und Bürgern, dessen gewählte Vertreter sie sind. Warum wurden die privat verursachten Kosten des Bgm. von den Gemeinderatsmitgliedern im Herbst 2020 genehmigt und von der Gemeindekasse übernommen, obwohl die Urteilsverkündung bereits im Juli 2020 war?
Im Grunde genommen ist die Berufung auf die Stellungnahme des von der Gemeindeverwaltung beauftragen Rechtsanwalts doch nur eine Ausrede derjenigen GR, die für die Kostenübernahme gestimmt haben. Das Urteil lag ja zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Eine sehr interessante Frage in diesem Zusammenhang ist doch auch, ob der Rechtsanwalt, der die Stellungnahme gegenüber der Gemeinde abgegeben hat, auch den Bgm. im Rahmen des Rechtsstreits vertreten hat? Wenn dies der Fall wäre, wäre hier keine Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes mehr gegeben. Hierzu muss man jedoch kein Jurist sein. Dies sagt einem bereits der logische Menschenverstand.
Ich bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft in dieser Sache urteilen wird. Sollten sich die Tatsachen bewahrheiten, dann wäre es ein Paradebeispiel dafür, wie die bunten Unterstützer im Sinne des Bgm. und nicht im Sinne der Bevölkerung gehandelt haben – nicht für den Wähler, sondern für ihr Idol. Um keinen nachhaltigen Schaden für unsere Gemeinde zu generieren, würden hier umfassende Konsequenzen für die Personen, die diese Situation erst möglich gemacht haben, erforderlich sein. Die „zu Tode Schweigen“-Strategie wird bei einer Sache in diesem Umfang dieses Mal nicht aufgehen. So viel steht fest. Nicht ohne Grund ist die Staatsanwaltschaft mit einem solch großem Aufgebot im Rathaus aufgetaucht. Hier scheint einiges im Argen zu liegen.
Die Leute fragen sich bereits ohnehin über diese merkwürdige Situation. Würde in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen der Mitarbeiter/in, welcher der Untreue beschuldigt wird, nicht für den Zeitraum der Ermittlungen vorübergehend beurlaubt werden? Fragen über Fragen…
Interessant finde ich auch die Immobiliengeschichte, von welcher vor ein paar Tagen in den Medien berichtet wurde. Scheinbar wurden zusätzlich zur ersten Ermittlung einem deutlich über 90jährigen ASZ-Bewohner zwei Wohnungen zu einem lächerlichen Preis mit äußerst, äußerst fragwürdigen Methoden abgeluchst. Ein weiteres Ermittlungsverfahren diesbezüglich läuft. Wenn man meint, die moralische Verwerflichkeit des ersten Sachverhalts könne nicht übertroffen werden, dann wird noch eine Schippe darauf gelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Neuhauser
Sehr geehrte Frau Neuhauser,
im Gegensatz zu Herrn Langenstück war ich noch nie Mitglied einer politischen Partei und bin es auch heute nicht.
Als ich die Redaktion des Echinger Forums Anfang September 2020 um Veröffentlichung meines Beitrags „Der Schildbürgermeisterstreich vom Echinger See“ gebeten hatte, wurde mir mitgeteilt, dass dieser aufgrund meiner Parteizugehörigkeit nicht veröffentlicht werden könnte. Das war für mich schon mehr als befremdlich.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass einige Gemeinderatsmitglieder von dem Urteil wussten und daher gegen die Kostenübernahme gestimmt haben. Leider waren es zu wenig, die davon wussten oder sich dafür interessiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Brandstetter