Lesermail zum Artikel „Wann ist ein Bürgermeister Bürgermeister?“

Solange das Urteil in der „Faustschlagaffäre“ nicht rechtskräftig war, war die Kostenübernahme seitens der Gemeinde durchaus vertretbar. Nach dem Ergehen des Urteils, in dem explizit festgestellt wird, dass Herr Sebastian Thaler hier nicht als Bürgermeister, sondern als Privatmann gehandelt hat, hätte m. E. jedoch das Geld durch Herrn Thaler zurückerstattet werden müssen.

Dass weder Herr Thaler noch seine Unterstützer im Gemeinderat auf diese Konsequenz gekommen sind, verwundert mich schon ein wenig. Und die ganze „Geheimniskrämerei“ in dieser Angelegenheit macht das Ganze nicht besser. Die Verwendung von Steuergeldern geht den Souverän, also das Volk, immer etwas an. Hier darf nichts verschleiert werden.

Auch der Wohnungskauf hat für mich ein „G’schmäckle“. Es liegt doch auf der Hand, dass Herr Thaler ausschließlich aufgrund seiner Funktion als Bürgermeister Zugang zum Erblasser hatte. Daher steht das Argument, er habe hier rein als Privatmann gehandelt, auf schwachen Füßen. Und nach allem, was bisher in dieser Angelegenheit in den Medien berichtet wurde, entsteht der Eindruck, dass er diesen qua Amt erlangten Zugang zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil ausgenutzt hat, vorausgesetzt die im Raum stehendenen Zahlen stimmen (wenn nicht, braucht er ja nur den Kaufvertrag auf den Tisch legen… Ich persönlich hätte jedenfalls keine Probleme damit, die Kosten meiner bisherigen Immobilientransaktionen offenzulegen).

Inwieweit der strafrechtlich relevante Vorwurf des Wuchers hier zutrifft, kann ich nicht beurteilen, aber allein politisch finde ich diesen Vorgang bedenklich. Ich arbeite selber im öffentlichen Dienst und weiß daher, wie strikt dort die Compliance-Regeln sind. Ich bekomme schon Riesenärger und bin womöglich meinen Job los, wenn ich bloß zwei Tickets für das nächste Bayern-Spiel annehme.

Dass ein Bürgermeister im Gegensatz dazu Freiheiten genießt, die es ihm dem Anschein nach ermöglichen, sich in Folge seiner mit seinem Amt verbundenen Privilegien und Aufgaben um einen sechsstelligen Betrag zu bereichern (wiederum vorausgesetzt die kolportierten Zahlen stimmen), kann eigentlich nicht sein. Eventuell besteht hier auch noch Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, wenn es bestimmten Personen schon an entsprechendem Anstand mangelt.

Im Gegensatz zum Autor finde ich es daher durchaus nachvollziehbar, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Aspekte dieser beiden Affären untersucht. Natürlich pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass hier der politische Gegner den Stein ins Rollen gebracht hat. So läuft Politik nun mal. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich parteipolitisch neutral agiert. D. h. zumindest ein Anfangsverdacht dürfte hier vorgelegen haben. Und wenn am Ende tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen, dann ist es mir doch egal, wer die Ermittlungen ausgelöst hat.

Fazit: In beiden Fällen ist bei mir bislang der Eindruck mangelnder Integrität seitens Herrn Thalers entstanden. Dies ist für mich um so bedauerlicher, weil Herr Thaler bei den letzten beiden Bürgermeisterwahlen meine Stimme bekommen hat. Und ich gehöre auch nicht zu den Leuten, die auf dem Standpunkt stehen „Die sind ja alle so!“. Auch in der Reihe der Echinger Bürgermeister befinden sich einige höchst respektable Persönlichkeiten. Ob Herr Thaler da jemals dazugehören wird, wird sich zeigen.

Thomas Heidler

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert