Nur mit ‚3G‘ zum Lesen

In der Gemeindebücherei gilt nun neben der Maskenpflicht sowie der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern auch die „3G“-Regel. Demnach ist das Betreten der Bücherei nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Diese Regel gilt nicht bei der Rückgabe oder Abholung von Medien am Eingang. Auch Jugendliche mit Schülerausweis sind davon befreit.

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