Lesermail zum Artikel „Wann ist ein Bürgermeister Bürgermeister?“

Als Gemeinderatsmitglied der vergangenen Wahlperiode muss ich dem Leserbrief von Herrn Böhm in einem wesentlichen Punkt widersprechen. Der seinerzeit amtierende Gemeinderat hat über die Frage der „Zuwendung“ – gemeint ist hier wohl die Kostenübernahme für den Rechtsstreit – eben nicht entschieden. Er wurde im Gegenteil mit der Angelegenheit gar nicht befasst und konnte daher auch nichts entscheiden.

Offenbar wurde nun nach der Wahl – mit geänderten Mehrheitsverhältnissen, die Herr Thaler bekanntlich zur Bedingung für den Verbleib im Amt gemacht hatte – diese Entscheidung nachgeholt. Dass es juristisch fragwürdig und damit staatsanwaltlich guten Gewissens zu überprüfen ist, solche kritischen Entscheidungen solange zurück zu halten, bis man – um im etwas schiefen Bild von Herrn Böhm zu bleiben – einen genehmen Chef hat, verwundert mich als juristischen Laien nicht.

Dass es politisch daneben ist und in keiner Weise den Ansprüchen an eine ordentliche Amtsführung genügt, ist für mich darüber hinaus offenkundig. Wenn es denn nun zutrifft, dass dieser Entschluss im neuen Gemeinderat nachgeholt wurde, muss sich diese Gemeinderatsmehrheit, und damit womöglich auch Herr Böhm, zumindest politisch fragen lassen, warum man gewillt war, ein solches Vorgehen mitzutragen.

Da kann man sich nicht auf eine rein juristische Position zurückziehen nach dem Motto „wir dürfen das als dienstliche Handlung einstufen“ – die Frage, die bleibt, ist, warum man es macht, insbesondere nachträglich und insbesondere nach anderslautenden Feststellungen ordentlicher Gerichte.

Simon Schindlmayr, Bezirksrat (CSU)

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