Sehr geehrter Herr Gerber,
ich muss Sie korrigieren. Ich habe die Gerichtsverhandlung beim Landgericht Landshut als Besucher verfolgt. In der Verhandlung wurde durch die Richterin vorgetragen, dass schon die Staatsanwaltschaft Landshut ein Jahr zuvor erklärt hat, dass der Bürgermeister als Privatmann gehandelt hat. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München hat dem Einspruch des Bürgermeisters nicht entsprochen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut bestätigt.
Damit ist eindeutig belegt, dass zumindest dem Bürgermeister schon im Jahr 2019 klar sein musste, dass er am 01. Aug. 2018 als Privatmann gehandelt hat. Dies wurde dann 2020 u.a. auch vom LG Landshut und vom OLG München (drei Richter!) klar bestätigt.
Ich behaupte nicht, dass der Gemeinderat getäuscht wurde, bzw. ihm wichtige Informationen/Unterlagen vorenthalten wurden. Aber die Mehrheitsentscheidungen des Gemeinderates sind, nach meinem Dafürhalten, rechtswidrig.
Es handelt sich um eine vorsätzliche Schädigung der kommunalen Finanzen (vermutlich mehrere Zehntausend Euro) und ja, dies muss Konsequenzen haben.
Torsten Wende