„Der Gemeinderat ist der Chef des Bürgermeisters. Wenn der Chef seinem Bürgermeister die Zuwendung gewährt, dann ist sie auch abgedeckt und abgesichert. Wenn das so der Fall war, dann kann die Staatsanwaltschaft auch gleich die Akten wieder schließen.“
Quasi wenn die Volksversammlung (“freiwillig“) entscheidet, dem Oberhaupt ein Haus des Volkes mit goldenen Fußabtretern zu spendieren, ist alles rechtens. Aus Sicht des Volkes.
Na, dann „good night and good luck” Eching. Ich frage mich, wo bleibt die Menschlichkeit, das Vertrauen, die Geradlinigkeit und der Stolz an der Verantwortung? Wo ist all dies auf der Strecke geblieben?
Hochachtungsvoll,
Harald Haller
Die Frage ist, welchen Sachverhalt der BM dem Gemeinderat vorgetragen hat.
Wahrscheinlich seine Sichtweise des Vorfalls am Echinger See, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprach. Hätte der Gemeinderat aber die Wahrheit gewusst, wäre vielleicht eine Ablehnung für die Bezahlung durch die Gemeindekasse erfolgt.