Wohnstraßen, keine Gewerbeparkplätze

Kleinlaster oder Wohnmobile dürfen weiter nicht in Wohnstraßen abgestellt werden dürfen. Einmütig bekräftigte der Gemeinderat die geltende Praxis, alle Parkzeitbeschränkungen weiter so zu formulieren, dass nur Pkw zulässig sind.

Aus der Gemeindeverwaltung wurde verstärkten Anfragen berichtet, insbesondere von Fahrern für Paketdiensten, die ihre Gefährte selbst parken müssen. Ausnahmeregelungen über Sonderlizenzen für Anlieger oder gegen erhöhte Gebühren, wie in Neufahrn praktiziert, wurden aber weiterhin abgelehnt.

Geprüft werden soll lediglich, diesen Kleinlastern oder auch Wohnmobilen explizit ausgewiesene Flächen anzubieten, etwa im Gewerbegebiet Nord oder am Südfriedhof.

Ein Lesermail

  1. Der Echinger Norden sollte grundsätzlich mit einer Verkehrsschau überprüft werden, sowohl der ruhende wie auch der straßenführende Verkehr.

    Die Belastungen werden immer schlimmer, da benötigen wir keine Wohnmobil-Parkplätze.

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