Lesermail zum Artikel „0,2 Prozent Bürger versammelt“

Solange die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in beiden schwebenden Verfahren gegen den 1. Bgm., Herrn Thaler, nicht zum Ergebnis kommen, dass die im Raum stehenden Verdächtigungen (1x Untreue, 1x Wucher) substanzlos sind, interessieren mich die Ausführungen von Herrn Thaler auf einer Bürgerversammlung nicht. Ich höre grundsätzlich nur Leuten zu, bei denen ich mir sicher sein kann, dass sie integer sind und nicht zur Märchenbildung neigen.

An Herrn Josef Gerber: Ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des geltenden Strafrechts und nicht danach, ob irgendein Bürger die Verfahrenseröffnung wünscht. In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Es wäre wünschenswert, wenn die Entscheidung, ob in einem oder in beiden Verdachtsfällen gegen Thaler tatsächlich strafbares Handeln unseres 1. Bgms. vorliegt oder nicht, bald von der Staatsanwaltschaft getroffen wird (Zeit wird´s).

Guido Langenstück

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