Insbesondere bei Bauarbeiten ist es an der Regel, dass die vom Rathaus erteilten Aufträge oft nicht passgenau umgesetzt werden können. Formal müssen die erhöhten Aufwendungen dann nachträglich bewilligt werden, was in der Auszahlung dann oft zu zeitlichen Verzögerungen führt, oder auch zu Formalismus, wenn sich der Gemeinderat mit vier- oder gar dreistelligen Beträgen befassen muss.
Im März hatte der Gemeinderat daher neue Regeln für die Verfügungsgrenzen des Bürgermeisters erlassen, die mit verzwickten Obergrenzen und Bagatell-Zuschreibungen das Procedere vereinfachen sollten.
Allerdings war in der Niederlegung des seinerzeitigen Beschlusses ein entscheidendes Wort fehlerhaft: Ein „nicht“ war an die falsche Stelle gerückt, was den Inhalt auf den Kopf stellte.
Weil aber das Protokoll des Beschlusses erst mit sechs Monaten Abstand zugestellt wurde, fiel der Lapsus so lange nicht auf und die Rathausverwaltung verfuhr bereits nach dem seinerzeit so gemeinten, aber nirgends korrekt fixierten neuen Verfahren.
Jetzt wurden die damals intensiv debattierten gedanklichen Winkelzüge exakt so nochmal beraten, dazu weitere Ergänzungsvorschläge aus dem Rund eingearbeitet. Mit 13:8 Stimmen beschlossen SPD, Grüne, Bürger für Eching und ÖDP dann gegen CSU, FW und FDP die neuen Vorgaben.
Demnach sind jetzt die Nachtragssummen höher gefasst, die vom Bürgermeister ohne vorige Vorlage an den Gemeinderat ausbezahlt werden können, allerdings prozentual an die jeweilige Auftragssumme geknüpft und mit Obergrenzen gegen zu große absolute Zahlen wie mit Bagatellregelungen gegen zu kleine.
Die FW verweigerte die Zustimmung, weil dies bedeute, „dem Bürgermeister mehr Vertrauen zu schenken“, sagte ihr Sprecher Christoph Gürtner, „aktuell sind wir nicht bereit, dieses Vertrauen zu gewähren“. Er bezog sich dabei auf die laufenden Verfahren gegen Thaler und die Medienberichte dazu.