Lesermail zum Artikel „Kein Vertrauen, keine Infos“

Habe den SZ-Bericht zur Causa Sebastian Thaler (Überschrift: „Viele Rechnungen, viele Merkwürdigkeiten“; Autor: Vinzenz Neumaier) in der letzten Wochenendausgabe gelesen und mir blieb anschließend die Spucke weg: ca. 24.000 € sind bis April 2020 für Anwalts- und Gerichtskosten sowie ca. 4.000 € für den von Thaler verursachten Schaden am PKW des Autofahrers, mit dem er bekanntlich am 01.08.18 nahe des Echinger Sees aneinander geraten war, aufgelaufen. Bekanntlich hat die Gemeinde bis dato alle enstandenen Kosten bezahlt (mit Legitimation der Gemeinderät*innen von SPD, B.90/Die Grünen, BfE und Echinger Mitte, (ÖDP?)).

Zur Erinnerung: Thaler hat den Urteilsspruch des LG Landshut, in dem (auf Seite 10) klipp und klar steht, dass er als Privatperson ohne rechtliche Legitimation, und nicht, wie von ihm behauptet, als Bürgermeister den Autofahrer gemaßregelt hat, am 12.01.21 akzeptiert (da hat Thaler seine Revision beim OLG München auf Anraten von zwei Richterinnen und einem Richtern zurückgezogen). Somit wäre Thaler m. E. verpflichtet gewesen, die bis dahin von der Gemeinde bezahlten Kosten konsequenterweise unaufgefordert (!) an die Gemeindekasse zurückzuerstatten.

Da Thaler dies nicht tat, wären m. E. die 2. Bgmin., Frau Malenke (SPD), und der 3. Bgm., Leon Eckert (B.90/Die Grünen), verpflichtet gewesen, Thaler zur Rückerstattung aufzufordern und im Falle von Missachtung der Aufforderung durch Thaler einen Antrag im Gemeinderat einzubringen mit dem Ziel, die ursprünglich zugesagte Kostenübernahme durch die Gemeinde zu revidieren (auf Grundlage des rechtskräftigen (!) Gerichtsurteils des LG Landshut und des Beschlusses des OLG München).

Weil weder Malenke noch Eckert irgendwelche diesbezüglichen Aktivitäten entwickelten, vermute ich bei beiden eine Verletzung ihres Amtseids (Treuepflicht). Die Treuepflicht besagt, dass ein(e) Bürgermeister(in), ebenso jede(r) Gemeinderat/-rätin, Schaden von der Gemeinde (nicht von Sebastian Thalers Girokonto) abzuwenden hat. Übrigens ist eine Verletzung des Amtseids strafbewehrt und ich gehe fest davon aus, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch diesen Aspekt prüft.

Aber wenigstens gut, dass die fünf Gemeinderät*innen von B.90/Die Grünen jetzt endlich wach geworden sind und genau das fordern, was FDP-Gemeinderat Heinz Müller-Saala bereits seit etlichen Monaten fordert: Aufstellung und Nennung der durch Thaler verursachten Kosten durch die Gemeindeverwaltung.

Bleibt die Hoffnung, dass die Kostenübernahme der Gemeinde durch den Gemeinderat schnellstens revidiert wird (das hat auch nichts mit den immer noch schwebenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wg. Untreue gegen Thaler zu tun). Es darf nicht sein, dass jemand, der durch eine private Rauferei Kosten verursacht, dafür den Steuerzahler aufkommen lässt (nennt sich Verursacherprinzip und hat etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun).

Guido Langenstück

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