Hat das Kontrollorgan Gemeinderat versagt?
Der Gemeinderat hat Rechte und Pflichten und man frägt sich, ob diese auch bei allen bekannt sind, trotz Vereidigung. Bedenklich in meinen Augen ist, dass selbst Rechtsanwälte (1 Gemeinderat und der Gemeindeanwalt) das Recht so verdrehen. Der Beschluss des Gemeinderates, dass der BM im Amt war, ist nichtig.
Der Gemeinderat steht nicht über dem Gesetz, somit ist es möglich, bzw. strafrechtlich relevant (Beihilfe), dass dies von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Auch sollte die Verhaltensweise der Geheimhaltung durch den BM (Anträge werden nicht bearbeitet) überprüft werden. Es wurde ein Antrag von der FDP gestellt, danach zum selben Thema auch ein Antrag von den Grünen und ebenso gibt es einen Antrag der FW zum Verhalten des Gemeindeanwaltes. All diese Anträge warten auf Bearbeitung. Der Gemeinderat wurde von den Bürgern gewählt, damit eben dieser Rat die Öffentlichkeit vertritt und der Bürgerschaft Rechenschaft abliefert.
Josef Gerber
Gebe Ihnen zu 100 % Recht.
Ein Bürgerbegehren zur Auflösung des Gemeinderates wäre eine Lösung. Die Initiatoren des letzten Bürgerbegehrens müssten doch jetzt wissen, wie man das erfolgreich durchführt.