Sehr gut analysiert, s. g. Herr Bachhuber.
Insbesondere der Wohnungsdeal mit dem mittlerweile verstorbenen Hans L. beweist, dass Thaler zuerst an sich selbst anstatt an das Wohl der Gemeinde denkt: Hans L. hatte bekanntlich testamentarisch verfügt, dass seine Wohnung (92 m², Verkehrswert: geschätzt 600.000 €) in der Lessingstraße nach seinem Ableben von der Gemeinde geerbt wird und dass der Verkaufserlös dem ASZ zugute kommen soll.
Unabhängig von der Tatsache, dass das Ehepaar Thaler nur 300.000 € für die Wohnung zahlte (was nicht strafbewehrt ist), bleibt die Frage nach Anstand und Moral. Sicherlich war es für die beiden verlockend, eine 92-m²-Wohnung in bester Lage zum Schnäppchenpreis zu ergattern. Aber überhaupt den Versuch zu wagen, den betagten, gebrechlichen Herrn L. zur Änderung seines Testaments – zum Nachteil der Gemeinde – zu überreden, lässt tiefe Blicke in den wahren Charakter unseres (Noch-)Bürgermeisters erkennen.
Zumindest bei mir hat Thaler, unabhängig vom Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dieser Geschichte, die Legitimation als oberster Lenker unserer Gemeinde verspielt – zumindest moralisch.
Bleibt der strafrechtliche Aspekt: Sebastian Thaler hat, wie jede(r) Gemeinderat/rätin, bei Amtseinführung einen Treueeid gem. bayerischem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWG) darauf geschworen, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Dadurch, dass er (sowie seine Ehefrau) Herrn L. zur Änderung seines Testaments zu Lasten der Gemeinde (insbesondere des ASZs) und zu Gunsten des Ehepaar Thalers überredet haben, hat Thaler m. E. seinen Treueeid missachtet. Ich hoffe, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch diesen Aspekt prüft und ggf. zur Anklage bringt.
Guido Langenstück