Gebe Ihnen zu 100 % Recht.
Ein Bürgerbegehren zur Auflösung des Gemeinderates wäre eine Lösung. Die Initiatoren des letzten Bürgerbegehrens müssten doch jetzt wissen, wie man das erfolgreich durchführt.
Augustin Fütterer
von Klaus Bachhuber
Gebe Ihnen zu 100 % Recht.
Ein Bürgerbegehren zur Auflösung des Gemeinderates wäre eine Lösung. Die Initiatoren des letzten Bürgerbegehrens müssten doch jetzt wissen, wie man das erfolgreich durchführt.
Augustin Fütterer
Sehr geehrter Herr Fütterer,
nachdem Sie mich als Hauptinitiator direkt ansprechen und ich mich mit der Thematik des Bürgerbegehrens ausgiebig beschäftigt habe, kann ich Ihnen mitteilen, dass weder die Auflösung des Gemeinderates noch die Abberufung des Bürgermeisters mit einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in Bayern zulässig ist.
Dies wird schon seit geraumer Zeit von verschiedenen Stellen als falsch und veraltet angeprangert. Vor allem, weil es in anderen Bundesländern bereits möglich ist.
Sehr geehrter Hr. Gerber,
danke für die schnelle Antwort.
Es war mir nicht bekannt, dass die Auflösung des Gemeinderates bzw. Abberufung des Bürgermeisters in Bayern nicht möglich ist.
Vielen Dank auch für Ihr erfolgreiches Begehren zum Dietersheimer Baugebiet, immerhin haben Sie dem Gemeinderat klar gezeigt, dass sie nicht immer gegen den Bürgerwillen entscheiden können.
Leider bedeutet das aber auch, dass wir als Bürger bis zur nächsten Wahl dem Treiben nur zuschauen können.