Lesermail zum Artikel „Ein Drama ohne Ende“

Sehr geehrter Herr Fütterer,

nachdem Sie mich als Hauptinitiator direkt ansprechen und ich mich mit der Thematik des Bürgerbegehrens ausgiebig beschäftigt habe, kann ich Ihnen mitteilen, dass weder die Auflösung des Gemeinderates noch die Abberufung des Bürgermeisters mit einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in Bayern zulässig ist.

Dies wird schon seit geraumer Zeit von verschiedenen Stellen als falsch und veraltet angeprangert. Vor allem, weil es in anderen Bundesländern bereits möglich ist.

Florian Gerber

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