Lesermail zum Artikel „Ein Drama ohne Ende“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tage werden kürzer, das Laub fällt von den Bäumen und die ersten Herbststürme fegen über Deutschland. So wehte auch Sturm Vinzenz (Anm.: Vorname des Autors des SZ-Artikels) vor kurzem durch Eching und brachte so einiges zu Tage. Und auch manches Fähnchen im Wind schwenkte dabei plötzlich um.

Nun war es schon beträchtlich, was in diesem Artikel alles angesprochen und transparent gemacht wurde. Nach diesem Artikel kann ich weiterhin als Nicht-Jurist nicht zweifelsfrei beantworten, ob Herr Thaler strafbar gehandelt hat. Dass sein Handeln moralisch verwerflich war, steht für mich allerdings seitdem fest.

Die Tatsache, dass er die Veröffentlichung des Wohnungskaufs auf nach der Bürgermeisterwahl terminieren ließ, zeigt mir, dass ihm bewusst war, dass dieser Kauf für seine Wiederwahl gefährlich war. Doch warum, wenn der Preis gerechtfertigt, der Verkäufer geschäftsfähig und die Wohnung nicht als Erbmasse für die Gemeinde vorgesehen war? Gegen einen normalen Wohnungskauf gäbe es nichts einzuwenden. Und auch ich würde einstimmen, dass es sich hier um eine reine Privatsache des Bürgermeisters handelt. Aber so…

Interessant finde ich nun die Generalkritik an allen Gemeinderäten. Kann man doch ebenfalls dem SZ-Artikel entnehmen, dass Thaler sich intensiv rechtlich beraten ließ, wie man den Gemeinderat mundtot machen kann. Entsprechend kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen, was ich genau als Gemeinderat wusste. Erhielten wir doch alle Infos nur nicht-öffentlich.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich den größten Teil meines Wissens genau wie Sie aus den Medien beziehe. Bezeichnend hierfür ist ja auch die gereizte Nachfrage der Grünen, die sich am Rande der letzten Ratssitzung darüber beschwert haben, dass sie gemäß Antrag noch auf eine Finanzaufstellung der Kosten der Rechtsstreitigkeiten warten, während sie entsprechende Summen bis auf die Nachkommastellen aufgeschlüsselt in der Zeitung lesen konnten.

Hinzu kommt, dass auch die Möglichkeiten des Gemeinderates beschränkt sind. Den direkt gewählten Bürgermeister in einem Misstrauensantrag abzusetzen, ist schlichtweg nicht möglich. Darüber hinaus gilt es auch bei allen Überlegungen darauf zu achten, ggf. aktuell laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Scheint es doch, als ob man im Moment nur die Spitze des Eisbergs sieht. Aber Sie können sich sicher sein, dass sich aktuell einige von uns nicht zum Spaß mit literarischen Werken wie dem Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz beschäftigen.

Dass dies nun alles zu lange dauert und damit zu Kritik führt, ist für mich durchaus verständlich. Allerdings empfinde ich einige der Kritikpunkte als extrem heuchlerisch. Denn jetzt den Gemeinderat in Sippenhaft kollektives Versagen vorzuwerfen, ist einfach. Aber wo waren die Kritiker, als die FW veröffentlichten, dass Thaler alle Partner der Echinger-Rundschau aufforderte, ihre Kooperation zu beenden (wofür er mittlerweile eine Rüge von der Kommunalaufsicht erhielt)?

Wer hakte nach, als die FDP schon vor Monaten öffentlich eine Kostenaufstellung für die Gerichtsverfahren forderte und stattdessen eine Strafandrohung für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Daten erhielt? Und wo blieb der Aufschrei, als in der letzten Gemeinderatssitzung Thalers Unterstützer ihm trotz der aktuellen Vorwürfe einen größeren Finanzspielraum für die eigenmächtige Freigabe von Nachträgen zugestanden?

Bei allen Vorwürfen gegen den Bürgermeister zeigt der Artikel aus der SZ doch noch etwas anderes: Was durch gute journalistische Arbeit alles möglich ist!

Aber es ist eben Herbst in Eching. Und da wirbelt Tief Vinzenz dieses Jahr einiges durcheinander…

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Gürtner, Fraktionsvorsitzender FW

2 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Gürtner,

    Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sich gegen eine Pauschal-Unterstellung, der gesamte Echinger Gemeinderat hätte in der Causa Sebastian Thaler versagt, zur Wehr setzen.

    Um die Versager (nochmals) explizit beim Namen zu nennen: Gemeinderät*innen von SPD, B.90/Die Grünen, Bürger für Eching (BfE), Echinger Mitte (EM) und eventuell auch noch ÖDP. Diese Parteien bzw. politischen Gruppierungen waren so blauäugig (dumm hört sich wohl etwas zu hart an) und haben sich durch Sebastian Thaler leichtfertig hinters Licht führen lassen, indem sie nur auf die von Thaler und/oder Malenke in Auftrag gegebene juristische Stellungnahme (ich nenne es Persilschein) der Anwaltskanzlei vertraut haben (diese Kanzlei meinte bekanntlich, dass Thaler qua Bürgermeisteramt quasi als Hilfspolizist den betroffenen Autofahrer maßregeln durfte) und für die Übernahme aller anfallenden Kosten (lt. SZ-Bericht ca. 28.000 €) durch die Gemeinde (besser: durch den Echinger Steuerzahler) votiert haben).

    Es war zum Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat in Eching ja hinreichend bekannt, dass Thalers Rauferei am 01.08.18 noch ein juristisches Nachspiel hat. Warum also hat kein GR-Mitglied der o.G. Parteien beantragt, dass vor der Entscheidung, ob die Gemeinde zahlt oder nicht, auch noch das zu erwartende Gerichtsurteil des LG Landshut abgewartet und dem Gemeinderat als weitere Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird (zur Erinnerung: das LG Landshut urteilte, dass Thaler unrechtmäßig und als Privatperson den Autofahrer gemaßregelt und dessen PKW beschädigt hatte)?

    Auch bei denjenigen Gemeinderät*innen, die m. E. sehr fahrlässig pro Kostenübernahme votiert haben, vermute ich eine Verletzung ihres Amtseids (Treueeid), den Sie alle bei Amtseinführung geleistet haben. Und ich hoffe, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch diesen Teilaspekt erkennt und ahndet (dürfte ein monetärer Strafbefehl werden).

    Zumindest bleibt ein äußerst fader Beigeschmack und diese Gemeinderät*innen sollten sich allesamt darüber im Klaren sein, dass ihr Verhalten ein höchst wirkungsvoller Beitrag zur allgemeinen Politikverdrossenheit ist. Um den angerichteten Vertrauensschaden – zumindest teilweise – zu kompensieren, sollten die Genannten jetzt alles tun, damit Thaler endlich die m. E. zu Unrecht erhaltene Kostenübernahme für seine lt. rechtskräftigem (!) Gerichtsurteil private (!) Auseinandersetzung mit dem Autofahrer vom Gemeinderat schnellstens revidiert wird.

    Dass die von den FW aktuell beantragte Trennung von der Anwaltskanzlei richtig und konsequent ist, bedarf keiner weiteren Erklärung mehr (ein seriöser Jurist würde Thaler nicht leichtfertig einen Persilschein, der dem Urteil des LG Landshut und dem Beschluss des OLG München inhaltlich vollständig widerspricht, ausstellen).

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