Sehr geehrte Damen und Herren,
müsste nicht auch der Kämmerer die Rechnungen prüfen, bevor sie von der Gemeindekasse bezahlt werden?
Lieselotte Semm
von Klaus Bachhuber
Sehr geehrte Damen und Herren,
müsste nicht auch der Kämmerer die Rechnungen prüfen, bevor sie von der Gemeindekasse bezahlt werden?
Lieselotte Semm
Verehrte Frau Semm,
Chef des Rathauses und der Verwaltung ist der Bürgermeister. Damit ist der Kämmerer weisungsgebunden. Er kann zwar den BM hinweisen auf Rechtmäßigkeit und eventuell eine Aktennotiz hinterlegen. Mehr Möglichkeiten hat er nicht.