Verehrte Frau Semm,
Chef des Rathauses und der Verwaltung ist der Bürgermeister. Damit ist der Kämmerer weisungsgebunden. Er kann zwar den BM hinweisen auf Rechtmäßigkeit und eventuell eine Aktennotiz hinterlegen. Mehr Möglichkeiten hat er nicht.
Josef Gerber
Verehrte Frau Semm,
da hat Herr Gerber recht. Der oder die Kämmerrin ist dem Bürgermeister untergeordnet, d. h. sie ist weisungsgebunden!