Sehr geehrter Herr Gürtner,
Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sich gegen eine Pauschal-Unterstellung, der gesamte Echinger Gemeinderat hätte in der Causa Sebastian Thaler versagt, zur Wehr setzen.
Um die Versager (nochmals) explizit beim Namen zu nennen: Gemeinderät*innen von SPD, B.90/Die Grünen, Bürger für Eching (BfE), Echinger Mitte (EM) und eventuell auch noch ÖDP. Diese Parteien bzw. politischen Gruppierungen waren so blauäugig (dumm hört sich wohl etwas zu hart an) und haben sich durch Sebastian Thaler leichtfertig hinters Licht führen lassen, indem sie nur auf die von Thaler und/oder Malenke in Auftrag gegebene juristische Stellungnahme (ich nenne es Persilschein) der Anwaltskanzlei vertraut haben (diese Kanzlei meinte bekanntlich, dass Thaler qua Bürgermeisteramt quasi als Hilfspolizist den betroffenen Autofahrer maßregeln durfte) und für die Übernahme aller anfallenden Kosten (lt. SZ-Bericht ca. 28.000 €) durch die Gemeinde (besser: durch den Echinger Steuerzahler) votiert haben).
Es war zum Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat in Eching ja hinreichend bekannt, dass Thalers Rauferei am 01.08.18 noch ein juristisches Nachspiel hat. Warum also hat kein GR-Mitglied der o.G. Parteien beantragt, dass vor der Entscheidung, ob die Gemeinde zahlt oder nicht, auch noch das zu erwartende Gerichtsurteil des LG Landshut abgewartet und dem Gemeinderat als weitere Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird (zur Erinnerung: das LG Landshut urteilte, dass Thaler unrechtmäßig und als Privatperson den Autofahrer gemaßregelt und dessen PKW beschädigt hatte)?
Auch bei denjenigen Gemeinderät*innen, die m. E. sehr fahrlässig pro Kostenübernahme votiert haben, vermute ich eine Verletzung ihres Amtseids (Treueeid), den Sie alle bei Amtseinführung geleistet haben. Und ich hoffe, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch diesen Teilaspekt erkennt und ahndet (dürfte ein monetärer Strafbefehl werden).
Zumindest bleibt ein äußerst fader Beigeschmack und diese Gemeinderät*innen sollten sich allesamt darüber im Klaren sein, dass ihr Verhalten ein höchst wirkungsvoller Beitrag zur allgemeinen Politikverdrossenheit ist. Um den angerichteten Vertrauensschaden – zumindest teilweise – zu kompensieren, sollten die Genannten jetzt alles tun, damit Thaler endlich die m. E. zu Unrecht erhaltene Kostenübernahme für seine lt. rechtskräftigem (!) Gerichtsurteil private (!) Auseinandersetzung mit dem Autofahrer vom Gemeinderat schnellstens revidiert wird.
Dass die von den FW aktuell beantragte Trennung von der Anwaltskanzlei richtig und konsequent ist, bedarf keiner weiteren Erklärung mehr (ein seriöser Jurist würde Thaler nicht leichtfertig einen Persilschein, der dem Urteil des LG Landshut und dem Beschluss des OLG München inhaltlich vollständig widerspricht, ausstellen).
Guido Langenstück
Es ist schön zu erfahren (aus den Leserbriefen hier, aber auch aus dem guten SZ-Artikel), dass unser Bürgermeister Thaler sich intensiv rechtlich beraten ließ, wie man den Gemeinderat oder Teile davon mundtot machen kann. Dies zeugt von profundem Demokratiebewusstsein.
Dass diese Beratung von der gleichen Kanzlei erledigt wurde, welche mit den anderen Rechtsstreitigkeiten beauftragt war und daran recht gut verdiente, ist ganz besonders pikant. Die Gemeinde Eching hat also dafür bezahlt, wie zu lesen war allein dafür 3140,70 Euro, die Pflicht zur Verschwiegenheit von Gemeinderatsmitgliedern und mögliche „Sanktionierungen“ bei entsprechenden Verstößen gegen selbige zu prüfen. So steht es in der Rechnung, die an die Gemeinde ging.
Der Gemeinderat in Gänze hat also mehr als guten Grund dazu, darauf hinzuwirken, diese Kanzlei, welche ja gegen Gemeinderatsmitglieder und mithin gegen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger berät, zu entpflichten.
Uns fällt dazu ein Zitat von Berthold Brecht ein: Nur die allerdümmsten Kälber wählen (oder bezahlen) Ihren Metzger selber.
Auf die Immobiliengeschichte wollen wir an dieser Stelle gar nicht eingehen, diese fällt in die Rubrik „schäbig“.
Der Rücktritt von Herrn Thaler ist unserer Meinung nach mehr als überfällig.
Annette und Dr. Andreas Erb