Lesermail zum Artikel „Ein Drama ohne Ende“

Hallo zusammen,

Anette und Dr. Andreas Erb sprechen hier einen weiteren wunden Punkt der „Faustschlag“-Affäre an. Nämlich den Interessenskonflikt, der die Echinger Hauskanzlei unterworfen war, indem sie einerseits Herrn Thaler in einem Rechtsstreit vertreten, andererseits aber auch das Gutachten, in dem geprüft wurde, ob eine Kostenübernahme der Kosten des Rechtsstreits von Herrn Thaler durch die Gemeinde gerechtfertigt sind, erstellt hat.

Hätte Herr Thaler die Kosten seines Rechststreits selber tragen müssen, dann wäre es womöglich gar nicht erst zu einem Rechtststreit gekommen, sondern sein Rechtsbeistand hätte ihm zu einem Vergleich geraten. Das Ganze zu einem Bruchteil der Kosten, die hier inzwischen aufgelaufen sind. (Im Grunde wäre es die Gemeinde Eching wesentlich günstiger gekommen, hätte sie den entstandenen Sachschaden direkt beglichen ohne jegliches Gerichts-„Tamtam“.) Mit dem Gutachten hingegen waren dann budgettechnisch Tür und Tor geöffnet, sich munter von Instanz zu Instanz zu klagen. Die (unbegrenzte) Kostenübernahme durch die Steuerzahler war ja garantiert. Dafür hatte die Kanzlei tatkräftig und ebenfalls auf Kosten der Steuerzahler gesorgt.

Ich hatte das Thema Compliance ja bereits in einem vorangegangenen Leserbrief angesprochen. Auf diese Affäre bezogen bedeutet das: Mit dem Gutachten bzgl. der Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme durch die Gemeinde hätte eine andere Kanzlei beauftragt werden müssen, als diejenige, die Herrn Thaler in seinem (privaten) Rechtsstreit vertreten hat. Wer das nicht begreift, hat in der Politik nichts zu suchen, weil ihm einfach das Gespür dafür fehlt, was richtig und was falsch ist.

Und ich schließe mich der Forderung an, dass sich Eching von der bisherigen Hauskanzlei trennen sollte. Die hätte nämlich den Interessenskonflikt erkennen und somit eines der beiden Mandate ablehnen müssen. Die neue Kanzlei kann ja dann gleich noch prüfen, ob nicht Schadensersatzforderungen gegenüber der bisherigen Hauskanzlei angemessen sind. Am besten nach dem Ausgang des laufenden Prozesses gegen Herrn Thaler.

Thomas Heidler

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