Eine eigenmächtige Abweichung vom Bebauungsplan im Dietersheimer Neubaugebiet am Mühlenweg will der Gemeinderat bei einem Zusatzplus erlauben. Ein Bauherr hatte dort das Dach entgegen der ausdrücklich vorgeschriebenen Dachdeckung in „ziegelrot“ in „kolonialbraun“ gestaltet.
Das für Vergehen gegen Bauvorgaben zuständige Landratsamt hat angeordnet, es müsse wieder abgenommen und durch ein rotes Dach ersetzt werden. Ausflüchte des Bauherrn verfingen nicht und von einer nachträglichen Genehmigung riet das Gemeindebauamt dringend ab.
In dem Areal wären bereits mehrere Anfragen für andersfarbige Dächer eingegangen, doch nach Verweis auf den Bebauungsplan hätten sich alle anderen Bauherrn an die Vorgaben gehalten. Da dürfe der einzige Abweichler nicht ins Recht gesetzt werden.
Als goldene Brücke für das braune Dach lag jedoch der Vorschlag auf dem Tisch, statt in den Rückbau lieber in eine POhotovoltaik-Anlage zu investieren; dann wäre die Dachfarbe überdeckt. Diesen Kompromiss akzeptierte der Bauausschuss des Gemeinderats einstimmig. Wenn mindestens 70 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen bedeckt sei, werde die Dachfarbe nachträglich genehmigt.
Wir sind fürbass erstaunt, dass eine solche vernünftige Lösung aus dem Gemeinderat kommt.
Wie wir im Artikel des Freisinger Merkurs allerdings gelesen haben, waren sowohl Frau Malenke als auch Frau Hausmann zunächst dagegen und für einen Rückbau mit anschließender Neueindeckung in der richtigen Farbe. Ökologisch und nachhaltig wäre das aber nicht gewesen. Herrn Bimesmeier vom Bauamt sei Dank für eine vernünftige Entscheidung.
Wenn jetzt die Gemeinde noch eine südseitige Abdachung von Pultdächern zuließe, anstatt Nordabdachung in den Bebauungsplänen festzuschreiben, könnte man auf sehr vielen Häusern eine Photovoltaikanlage betreiben und den Strom für eine Wärmepumpe selbst erzeugen. Dadurch lassen sich recht einfach Nullenergiehäuser realisieren, was nun wiederum sehr grün wäre.
Annette und Dr. Andreas Erb