Lesermail zum Artikel „Gemeinderat leitet Aufklärung ein“

Sehr geehrte Frau Holzer,

die Einführung „gemeindlicher Compliance-Regeln“ halte ich für blinden Aktionismus. Wir haben bereits sehr gute Gesetze und Verordnungen. Allen, denen dies nicht ausreicht, kann ich noch Richtlinien und Erlasse verschiedenster Behörden empfehlen.

In den letzten 40 Jahren (an die ich mich erinnern kann) gab es in Eching nicht im Ansatz solche Skandale. Das liegt wohl daran, dass sich die bisherigen Bürgermeister ohnehin an die geltenden Regeln gehalten haben, auch ohne einen zusätzlichen Verhaltenscodex.

Auch der von Ihnen angesprochene Art. 38 KWBG (Interessenskonflikt) ist eindeutig und lässt wenig Platz für Spielraum. Kann es nicht vielmehr sein, dass im aktuellen Fall Teile des Gemeinderates als Kontrollorgan komplett versagt haben?

Ein Bürgermeister sollte sein Amt als oberster Dienstleister für seine Gemeinde verstehen und weder für sich noch für seine Verwandten Vorteile aus dieser Position ziehen. Eine „freihändige“ Beauftragung, wie Sie schreiben, gab es ja ohnehin nicht. Zumindest die 2. Bürgermeisterin, Frau Malenke, wusste von dieser Beauftragung und dem damit verbundenen Interessenskonflikt. Warum wurden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten?

Daran ändern Sie auch mit einem neu geschaffenen Verhaltenscodex nichts.

Michael Steigerwald

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Holzer,

    ich finde es durchaus sinnvoll, an der einen oder anderen Stelle darüber nachzudenken, wie sich Regelverletzungen im Sinne einer verbesserten Compliance künftig vermeiden lassen. Dass ein Verwandter von Herrn Thaler den Auftrag erhalten hat, ist an sich ja nichts Verwerfliches.

    Allerdings steht hier der unausgesprochene Vorwurf im Raum, dass der Schwager von Herrn Thaler vor Ablauf der Ausschreibungsfrist über die Angebotshöhe der Mitbewerber in Kenntnis gesetzt worden ist und dank dieser Information unter dem Angebot der Konkurrenten bleiben konnte. Egal ob dieser Vorwurf nun zutrifft (was schwerlich zu beweisen sein dürfte) oder nicht, so entsteht in jedem Fall politischer Schaden dahingehend, dass das Vertrauen der Wähler*innen in die handelnden Politiker erodiert.

    Dabei liegt bei Ausschreibungen doch die Lösung auf der Hand. Die eingehenden Angebote sind von den Bewerbern in einem zweiten Umschlag zu versiegeln (siehe Briefwahlen), auf dem außen erkenntlich ist, auf welche Ausschreibung sich das Angebot bezieht (z. B. indem die Ausschreibungsnummer auf den Umschlag geschrieben wird). Bis zum Ablauf der Ausschreibungsffrist werden die Umschläge geschlossen verwahrt und erst danach geöffnet. Somit ist eine Manipulation des Ausschreibungsverfahrens unmöglich. Auf der anderen Seite dient ein solches Verfahren auch dem Schutz der politisch handelnden Personen.

    Etwas anderes ist es freilich, wenn Ausschreibungsverfahren mutwillig umgangen werden. Derartige Regelverletzungen lassen sich im Nachhinein allerdings besser aufklären.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Heidler

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