Lesermail zum Artikel „Gemeinderat leitet Aufklärung ein“

In der Sondersitzung des Gemeinderats am 17.11.2021 wurde ein wichtiger Schritt zur Aufklärung der angefallenen Kosten und etwaiger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vorfall am Echinger See getan. Es soll nunmehr durch unsere 2. Bürgermeisterin Stefanie Malenke die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt bzw. die Rechtsaufsicht übertragen werden, um Rückforderungsansprüche bezüglich der von der Gemeinde bezahlten Kosten zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.

Ferner wurde der Antrag der CSU/FW/FDP auf Aufklärung der Auftragsvergabe an den Schwager des Bürgermeisters Sebastian Thaler einstimmig angenommen. Über die Ergebnisse wird in der Dezembersitzung berichtet.

Die zu Anfang der Sitzung durch den Antrag von Herrn Bartl hervorgerufene Diskussion zur öffentlichen Behandlung des im nichtöffentlichen Teil angesetzten Tagesordnungspunkts (Bericht über die entstandenen Kosten beim Seevorfall) war u. E. unnötig. Frau Malenke hatte sich bei der Rechtsaufsicht erkundigt und die Aussage erhalten, dass dieser Punkt nichtöffentlich zu behandeln sei. Dies hätte auch im Vorfeld schon von Hr. Bartl durch Rücksprache abgeklärt werden können. Aber das wäre natürlich nicht so publikumswirksam gewesen.

Frau Malenke hat in ihrer Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Monate die für uns alle sehr belastende Situation sehr gut dargestellt. Es wird Zeit, dass wieder Ruhe einkehrt und im Gemeinderat konstruktive Sacharbeit geleistet werden kann.

Wir hoffen, dass die lückenlose Aufklärung der Vorfälle zeitnah erfolgt und auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bürgermeister Sebastian Thaler bald zu einem Abschluss kommen. Danach müssen die weiteren Schritte beschlossen werden.

Wir sind ehrenamtliche Gemeinderäte und keine hauptberuflichen Politiker, haben alle Familie und Beruf. Wir können und wollen uns nicht an Spekulationen und Vorverurteilungen beteiligen. Unsere Zeit und Energie stecken wir lieber in die Arbeit an wichtigen Sachthemen.

Um aus der aktuell schwierigen Situation einen positiven und nachhaltigen Nebeneffekt zu generieren, denken wir über einen Antrag zur Einführung von „gemeindlichen Compliance-Regeln“ nach, die der Verwaltung und den Bürgermeistern einen klaren Verhaltenskodex auferlegen.

Dadurch sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen, z. B. der Art. 38 KWBG (Interessenkonflikt) ergänzt und für verschiedene Anwendungsfälle konkretisiert werden. Z. B. kann eine Vergabe von gemeindlichen Aufträgen an Angehörige von Verwaltungsmitarbeitern in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, wenn diese bei einer Ausschreibung das günstigste Angebot abgeben. Andernfalls würde die Gemeindekasse unnötige Mehrkosten tragen müssen.

Die Beauftragung darf in solchen Fällen aber keineswegs „freihändig“ durch den Bürgermeister erfolgen, sondern müsste unter Offenlegung und in vollem Bewusstsein des Interessenkonflikts vom Gemeinderat, als neutraler Dritter, entschieden werden.

Fraktion „Bürger für Eching“/“Echinger Mitte“/ÖDP (Michaela Holzer, Manfred Wutz, Bertram Böhm, Alexander Krimmer)

2 Lesermails

  1. Sehr geehrte Frau Holzer,

    die Einführung „gemeindlicher Compliance-Regeln“ halte ich für blinden Aktionismus. Wir haben bereits sehr gute Gesetze und Verordnungen. Allen, denen dies nicht ausreicht, kann ich noch Richtlinien und Erlasse verschiedenster Behörden empfehlen.

    In den letzten 40 Jahren (an die ich mich erinnern kann) gab es in Eching nicht im Ansatz solche Skandale. Das liegt wohl daran, dass sich die bisherigen Bürgermeister ohnehin an die geltenden Regeln gehalten haben, auch ohne einen zusätzlichen Verhaltenscodex.

    Auch der von Ihnen angesprochene Art. 38 KWBG (Interessenskonflikt) ist eindeutig und lässt wenig Platz für Spielraum. Kann es nicht vielmehr sein, dass im aktuellen Fall Teile des Gemeinderates als Kontrollorgan komplett versagt haben?

    Ein Bürgermeister sollte sein Amt als oberster Dienstleister für seine Gemeinde verstehen und weder für sich noch für seine Verwandten Vorteile aus dieser Position ziehen. Eine „freihändige“ Beauftragung, wie Sie schreiben, gab es ja ohnehin nicht. Zumindest die 2. Bürgermeisterin, Frau Malenke, wusste von dieser Beauftragung und dem damit verbundenen Interessenskonflikt. Warum wurden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten?

    Daran ändern Sie auch mit einem neu geschaffenen Verhaltenscodex nichts.

  2. Liebe Frau Holzer,

    halten Sie es für einen Zufall, dass der Schwager von Herrn Thaler bei einem momentan in der Kritik stehenden Auftrag der Gemeinde der günstigste Anbieter war? Können Sie ausschließen, dass Frederic Glaser (Name des Schwagers) von unserem (Noch-)Bürgermeister keinen Tipp bekam, wie hoch die konkurrierenden Angebote waren, so dass Glaser diese leicht unterbieten konnte?

    Daher mein Appel an den Gemeiderat: keine (!) Auftragsvergabe mehr an Angehörige, nahe Verwandte und enge Freunde (von denen Sebastian Thaler wahrscheinlich nicht mehr viele haben dürfte).

    Mit freundlichen Grüßen
    Guido Langenstück

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