Lesermail zum Artikel „Gemeinderat leitet Aufklärung ein“

Sehr geehrte Frau Brandstetter,

wie üblich (auch schon in anderen Leserbriefen) halten Sie sich auch in diesem Fall nicht damit auf, abzuwarten, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen. Der Gemeinderat hat den Antrag von CSU/FDP/FW als dringlich behandelt und einstimmig einen Beschluss gefasst, um das umfassend aufzuklären und aufklären zu lassen. Heute wissen wir noch nicht, ob es bei den Vergaben an die Firma des Schwagers zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Ich weiß, das ist lästig. Warum nicht einfach immer sofort draufhauen? Macht doch viel mehr Spaß! Warum das Ergebnis der beauftragten Prüfungen in diesem Fall abwarten? Warum das Ergebnis der juristischen Ermittlungsverfahren bei den beiden anderen Vorwürfen abwarten? Wo Ihr Urteil doch schon gefällt ist: „Korruption und Rücksichtslosigkeit“. Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, die frühren Formulierungen nachzulesen. Die Vorwürfe sind jetzt schon so oft wiederholt worden, die müssen einfach stimmen. Selbst die „Süddeutsche“ hat die Vorwürfe publiziert. Kreuziget ihn!

Ich weiß noch nicht, was bei den Prüfungen und den juristischen Verfahren herauskommen wird. Ich kann weder behaupten, der Bürgermeister sei schuldig, noch, er sei unschuldig. Ich weiß es nicht. Ich war nicht dabei.

Um solcherlei Vorwürfe zu klären, und nicht schon den Vorwurf durch öffentliche Wiederholung zur allgemein anerkannten Tatsache werden zu lassen, haben wir eigentlich einen Rechtsstaat. Aber vielleicht hat sich das noch nicht bei allen herumgesprochen.

Dass man an enge Verwandte schon aus politischer Klugheit keine Vergaben tätigen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Schon damit auch nur der Anschein einer möglichen Vorteilsnahme vermieden wird. Und wenn es der Fall sein sollte, dass aus mehreren Angeboten ein Angebot einer/eines nahen Verwandten das günstigste sein sollte, dass man dann damit von vorneherein mit größtmöglicher Transparenz umgehen sollte, gleichfalls. Für politische Instinktlosigkeit sollte man allerdings nicht gekreuzigt werden – allenfalls turnusgemäß abgewählt, wenn es die Wählerinnen und Wähler in Abwägung für richtig halten.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Seiffert, Sprecher der SPD-Fraktion im Gemeinderat Eching

5 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Seiffert,

    mit Bedauern muss ich als treue (nun ehemalige) SPD-Wählerin leider feststellen, wie Sie und die Echinger SPD in Ihrer Ansicht sehr verfahren sind und Sie auf lokalpolitischer Ebene gerade ihr eigenes Grab bauen. Leider bin ich in meinem Bekanntenkreis (alle SPD-Wähler) nicht die einzige.

    Es gibt ein rechtskräftiges Urteil, nach welchem unser Bürgermeister als Privatperson gehandelt hat. Sämtliche Kosten aus diesem Sachverhalt wurden jedoch über die Gemeinde abgerechnet und damit uns Steuerzahlern aufgedrückt.

    Zudem finde ich Ihre kritische Bemerkung gegenüber der SZ überaus merkwürdig. Es handelt sich hierbei doch um eine professionelle Zeitung, die sich in der Vergangenheit durch sachliche und neutrale Berichterstattung bewiesen hat. Der Redakteur scheint Ihnen in Sachen Aufklärung auf jeden Fall mehrere Schritte voraus zu sein.

    Noch ein paar Worte zu ihrem Kreuzigungsvergleich… Ein religiöser Vergleich und die Darstellung unseres Bürgermeisters als Heiland verbietet sich und schockiert mich als gläubige Christin. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass in allen Affären keineswegs nach christlichen Prinzipien vorgegangen wurde. Zudem sollte eine kritische Beurteilung der Sachverhalte und die Meinungsäußerung im Sinne der Meinungsfreiheit jederzeit in diesem Forum möglich sein.

    Ehemalige SPD-Bürgermeister (z. B. Herr Enßlin) haben unseren Ort aufgebaut und vorangebracht. Mit der Ära Thaler verbindet man eher Stillstand und Skandale als Fortschritt. Auch mir ist bereits zu Ohren gekommen, wie unsere Gemeinde in Nachbarkommunen und Nachbarrathäusern bereits schockiert wahrgenommen und sogar verspottet wird. Der Schaden aus den Skandalen ist für unsere Gemeinde leider enorm und versetzt viele Echinger in Wut und Entsetzen.

    Freundliche Grüße einer schockierten ehemaligen SPD-Wählerin
    Heidi Schwab

  2. Sehr geehrter Herr Seiffert,

    es ist löblich, dass Sie der 2. Bürgermeisterin und Parteigenossin Frau Malenke in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen.

    Der von Ihnen herangezogene Vergleich Thalers mit einer gekreuzigten Bibelfigur ist jedoch nicht nur geschmacklos, sondern grenzt schon fast an Gotteslästerung.

    Eigenartig ist auch, dass Sie der SZ durch Veröffentlichung der Beiträge des mehrfach ausgezeichneten investigativen Wirtschaftsjournalisten Vinzenz Neumaier unterstellen, Vorwürfe zu publizieren. Herr Neumaier hat nicht nur gründlich recherchiert, was die Daten anbelangt, sondern auch die Zusammenhänge ausgezeichnet erläutert und damit für die Echinger Bürger und Bürgerinnen transparent gemacht. Ursächlich für die Berichterstattung sind jedoch nicht die Journalisten, sondern ausschließlich, um bei Ihrer Ausdrucksweise zu bleiben, die „politische Instinktlosigkeit“ des Echinger Bürgermeisters.

    Wie erklären Sie sich denn, dass dieses Verhalten bereits mit einem Schuldspruch Thalers vor dem Landgericht Landshut und am OLG München endete? Gerichte ahnden rechtswidriges Verhalten, was bei „politischer Instinktlosigkeit“ offenbar nicht ausgeschlossen ist.

    Selbst die Grünen, eine bisherige Unterstützerfraktion von Bürgermeister Thaler, zweifeln mittlerweile am „Fundament für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rathaus und Gemeinderat“. Jetzt ist es an Ihnen, den Tatsachen ins Auge zu blicken, anstatt sie vor den Echinger Bürgern und Bürgerinnen unter den Teppich kehren zu wollen.

    Die Veröffentlichungen in der Presse, sei es in der SZ, im Freisinger Tagblatt oder in der http://www.echinger-rundschau.de, waren es, die die Ungereimtheiten im Umfeld des Echinger Rathauses bekannt gemacht haben. Daher hat ihre Lokalberichterstattung wesentlich zu Aufklärung und Transparenz über diese Vorfälle beigetragen. Der Akteur, der am meisten zur Aufklärung beisteuern könnte, hüllt sich dagegen in Schweigen. Humanitäre Ansätze können für die Steuerzahler oft teuer enden.

    Daher lautet mein Fazit: An Thalers Wesen die Echinger Gemeindekasse nicht genesen.

    Freundliche Grüße
    Ingrid Brandstetter

  3. Gemeinderat leitet Aufklärung ein! Na dann….

    Sehr geehrter Herr Seifert,

    Sie unterstellen Ihren politischen Gegnern „Taktik- und Strategiespielchen“, die nicht rechtens seien. Damit sind dann wohl insbesondere Herr Georg Bartl und die CSU gemeint?

    Damit zeigen Sie, dass Sie selbst den Ernst der Lage noch nicht verstanden haben. Als Herr Gemeinderat Georg Bartl in seiner Eigenschaft als Fraktionssprecher der CSU ans Mikrophon trat, da konnte jeder im Saal erkennen, dass hier ein altgedienter, jahrzehntelang ehrenamtlich tätiger Bürger, emotional sichtlich bewegt, erkennbar vor einem Trümmerfeld seiner Heimatgemeinde Eching stand.

    Georg Bartl forderte in seinem Vortrag Transparenz gegenüber der Bürgerschaft, er forderte Aufklärung. Über zwei Jahre bat Georg Bartl den Gemeinderat, im Sinne konstruktiver Kritik, den „Ungereimtheiten“ nachzugehen. Stets ohne Erfolg!

    Dass die CSU-Fraktion gegen die Kostenübernahme aller von der Gemeindekasse verauslagten Kosten stimmte, war richtig, wie sich nunmehr herausstellt. Sein Vortrag wurde von den Zuhörern mit Applaus bedacht, auch weil die Menschen in Eching diese geforderte Transparenz wünschen. Georg Bartl gebührt Respekt!

    Und wo waren Sie, als eine Pressevertreterin in öffentlicher Gemeinderatssitzung die CSU-Vertreter im Gemeinderat vernehmbar als „Deppen“ beleidigte? Da kam aus dem Kollegenkreis nichts (!). Macht es einen Unterschied, ob die Vertreter der CSU oder der „Bunten“ so beleidigt werden? Bei mir persönlich hätte das ein Hausverbot für die Pressedame zur Folge gehabt.

    Der gemeindliche Haushalt ist stets öffentlich. Wo ist das rechtliche Problem, mitzuteilen, ob die Gesamtsumme der von der Gemeindekasse verauslagten Anwalts-, Verfahrenskosten, und Schadensersatzleistungen z. B. 40.000 bis 50.000 Euro betragen haben? Was bitte ist da geheim, bzw. nichtöffentlich? Die Stellungnahme der Rechtsaufsicht würde ich gerne sehen. Ich vermute, dass dort kein einziger Artikel oder Paragraph zitiert wird.

    Georg Bartl hat Recht, selbst auf die Gefahr hin, dass die Rechtsaufsicht dem Gemeinderat eine Rüge erteilt. Einen Gesetzesverstoß, eine Gesamtsumme zu benennen, gibt es nicht.

    Vielleicht ist es an der Zeit, dass die Gemeinderäte in Eching erkennen, dass der Gemeinderat ein Kollegialorgan ist. Und Sie alle gemeinsam in dieser Angelegenheit gefordert sind.

  4. Sehr geehrter Herr Seiffert,

    in Ihren Schlagabtausch mit Frau Brandstetter will ich mich nicht einmischen.

    Sie sollten aber zur Kenntnis nehmen, dass Herr Thaler im Zivilprozess wegen seiner Rauferei 2018 rechtskräftig (!) zur Zahlung von Schadenersatz an den beteiligten Autofahrer als Privatperson (!) verurteilt wurde. Das Urteil des LG Landshut wurde von der „Echinger Rundschau“ (dankenswerter Weise) veröffentlicht: https://echinger-rundschau.de/2021/07/bgm-thaler-rechtskraeftig-verurteilt/ (ziemlich weit unten).

    Wenn Sie die 21 Seiten (insbesondere Seite 10) gelesen haben, werden Sie (hoffentlich) feststellen, dass (auch) Sie von Herrn Thaler und der Anwaltskanzlei hinters Licht geführt wurden, als (auch) Sie für die Kostenübernahme aller durch Thalers Rauferei entstandenen Kosten (geschätzt: mindestens 30.000 €) durch die Gemeinde, also durch den Echinger Steuerzahler, votiert haben.

    Ich hoffe, dass Sie zu einer Selbstkritik genauso fähig sind wie die 2. Bgmin. von Eching und Ihre SPD-Parteikollegin, Frau Malenke (sie hatte bekanntlich bei der Sondersitzung des GR am 17.11.21 eigene Fehler öffentlich eingeräumt, wofür ich ihr Respekt zolle).

    Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
    Guido Langenstück

  5. Sehr geehrter Herr Seiffert,

    wohl unüberlegt oder aber prätentiös haben Sie in Ihrer Entgegnung auf die Zuschrift von Frau Brandstetter die Kreuzigung ins Gespräch gebracht. Diese, gerade in Bayern und dem christlich geprägten Abendland mit großer Symbolik behaftete grausame Todesstrafe in Zusammenhang mit Herrn Thaler zu bringen, verbietet sich absolut. Es sei denn, Sie wollten Herrn Thaler in den Rang eines Messias oder sonstigen Heilsbringers erheben. Diese Stellung kommt ihm unserer Meinung nach sicherlich nicht zu und eine Kreuzigung steht oder stand auch nie zur Debatte.

    Ihre Alternative, Herrn Thaler allenfalls bei den nächsten turnusmäßigen Wahlen abzuwählen, d. h. im März 2026, ist unerträglich. Dem Bürger ist das nicht zuzumuten, offenbart aber ganz einfach Ihre eigentliche Intention, Herrn Thaler bis dahin irgendwie im Amt zu halten.

    Dies wird nicht gelingen, wenngleich es für die Pensionsansprüche (mindestens 8-jährige Amtszeit) von Herrn Thaler ausgesprochen günstig wäre. Wie schreibt Frau Malenke über Herrn Thaler? „Bei ihm geht’s um das große Ganze“. Dies ist wohl wahr. Sofern die Pensionsansprüche und andere persönliche Vorteile das große Ganze sind.

    Wir hoffen, Sie korrigieren Ihren Vergleich/Ihr Zitat und hören auf, „Hosianna“ zu singen.

    Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Herr Thaler zurücktreten sollte.

    Annette und Dr. Andreas Erb

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