Sehr geehrter Herr Seiffert,
wohl unüberlegt oder aber prätentiös haben Sie in Ihrer Entgegnung auf die Zuschrift von Frau Brandstetter die Kreuzigung ins Gespräch gebracht. Diese, gerade in Bayern und dem christlich geprägten Abendland mit großer Symbolik behaftete grausame Todesstrafe in Zusammenhang mit Herrn Thaler zu bringen, verbietet sich absolut. Es sei denn, Sie wollten Herrn Thaler in den Rang eines Messias oder sonstigen Heilsbringers erheben. Diese Stellung kommt ihm unserer Meinung nach sicherlich nicht zu und eine Kreuzigung steht oder stand auch nie zur Debatte.
Ihre Alternative, Herrn Thaler allenfalls bei den nächsten turnusmäßigen Wahlen abzuwählen, d. h. im März 2026, ist unerträglich. Dem Bürger ist das nicht zuzumuten, offenbart aber ganz einfach Ihre eigentliche Intention, Herrn Thaler bis dahin irgendwie im Amt zu halten.
Dies wird nicht gelingen, wenngleich es für die Pensionsansprüche (mindestens 8-jährige Amtszeit) von Herrn Thaler ausgesprochen günstig wäre. Wie schreibt Frau Malenke über Herrn Thaler? „Bei ihm geht’s um das große Ganze“. Dies ist wohl wahr. Sofern die Pensionsansprüche und andere persönliche Vorteile das große Ganze sind.
Wir hoffen, Sie korrigieren Ihren Vergleich/Ihr Zitat und hören auf, „Hosianna“ zu singen.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Herr Thaler zurücktreten sollte.
Annette und Dr. Andreas Erb