Selbstverständlich muss der Bürger endlich auch darüber informiert werden, ob sich die fragliche Wohnung in der Lessingstraße noch im Besitz der ehrenwerten Familie Thaler befindet. Die Auskunft darüber mit dem Hinweis zu verweigern, dieser Punkt habe nicht auf der Tagesordnung gestanden, zeigt wie „brutalst möglich“ die SPD-Fraktion aufklären will. Die Vernünftigen im Gemeinderat sollten einen entsprechenden Antrag auf Auskunft stellen.
Wieso musste die Gemeinde Eching – oder war es Herr Thaler? – eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, um in der Erbschaftsangelegenheit auf Ableben von Herrn L. einzugreifen? Wieso gerade die Kanzlei, die man jetzt verklagt? Die Beratung der Kanzlei war doch hoffentlich zum Wohle unseres fabelhaften Ersten Bürgermeisters.
Dieser Kanzlei, gegen die der 3. Bürgermeister ja dankenswerterweise mittlerweile Anzeige erstattet hat, sollte man ganz selbstverständlich den Stuhl vor die Tür stellen. Sentimentalitäten, wie die von Frau Malenke geäußerten, sind fehl am Platze.
Des Weiteren merken wir an, dass es falsch ist, sich auf die Ehrenamtlichkeit zu berufen, um Verantwortlichkeiten zu leugnen oder mit diesem fadenscheinigen Argument abzuwehren. Auch 2. oder 3. Bürgermeister sind im Innenverhältnis gegenüber der Gemeinde haftbar. Insbesondere da 2. oder 3. Bürgermeister auch ein Gehalt/eine Aufwandsentschädigung im mittleren 3-stelligen Bereich beziehen.
Die Haftbarkeit gilt sinngemäß übrigens auch für Gemeinderatsmitglieder oder Ehrenamtliche in Vereinen.
Der Echinger Gaul ist genauso tot wie das sehr teure Pferdelogo der Gemeinde. Absteigen.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Herr Thaler zurücktreten sollte.
Annette und Dr. Andreas Erb