Offener Brief: ‚Vertrauen in die Verfahren des Rechtsstaats gefragt‘

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gemeinde Eching,

seit Monaten werden wir durch die sozialen Medien und Zeitungen mit Vorwürfen gegen Bürgermeister Sebastian Thaler konfrontiert. Diese Vorwürfe sind vom Gemeinderat Eching, dem Landratsamt Freising und von der Justiz aufgenommen worden und sie werden gegenwärtig, wie es sich in einem demokratischen Rechtsstaat gehört, aufgeklärt.

Gleichzeitig erleben wir viele öffentliche Beiträge, die – zu Unrecht – Wissen über die Vorfälle für sich beanspruchen. Sie sind leider immer mehr von Aggression, Spekulationen und Vorverurteilungen geprägt.

Wir sind überzeugt: dies schadet unserer politischen Kultur und dem friedlichen Zusammenleben in unserer Gemeinde.

Wir bitten daher dringend, dass wir alle – trotz quälender Langwierigkeit – das Ergebnis der demokratischen Instanzen vertrauensvoll abwarten.

Verlieren wir in dieser Sache nicht Anstand und Gemeinsinn!

Mit freundlichen Grüßen
Margret und Dr. Rolf Lösch, Altbürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde Eching
Gudrun Ensslin
Dr. Helmgard Lichtenfeld und Norbert Lichtenfeld‘
Anette und Helmut Martin
Margit Nischwitz-Matschke und Winfried Matschke
Sabine Palitzsch, Ehrenbürgerin der Gemeinde Eching, und Dr. Arndt Palitzsch
Charlotte und Jürgen Pschierer 
Barbara und Dr. Werner Schefold
Dr. Sybille Schmidtchen und Dr. Franz Schmidtchen
Heidi Wimbauer
Gertrud und Wolfgang Wucherpfennig

3 Lesermails

  1. „Wir sind überzeugt: Dies schadet unserer politischen Kultur und dem friedlichen Zusammenleben in unserer Gemeinde.“

    Die Frage ist doch, wer schadet der politischen Kultur und dem friedlichem Zusammenleben? Die Bürger*innen, welche sich betrogen und getäuscht fühlen, oder der Herr Bürgermeister?

    Eine weitere Frage ist, ob auch zum Thema Vetternwirtschaft ermittelt wird? Nach meinem Dafürhalten hat der amtierende Bürgermeister jeden moralischen Kompass verloren!

  2. Grundsätzlich haben die Unterzeichner des Offenen Briefes recht, wenn sie fordern, dass es zu keinen Vorverurteilungen gegen Herrn Thaler kommen darf. Noch ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut in zwei voneinander unabhängigen Verdachtsfällen gegen Sebastian Thaler.

    Es ist ja überhaupt noch nicht sicher, ob sich der Anfangsverdachts der Untreue (im Zusammenhang mit seiner Rauferei am Echinger See) bzw. von Wucher (im Zusammenhang mit seinem Immobilienerwerb) erhärtet und es zur Anklage kommt. Und selbst dann gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Erst nach einer rechtskräftigen (!) Verurteilung durch ein ordentliches Gericht steht fest, ob sich Thaler einer oder gar zwei strafbaren Handlungen schuldig gemacht hat oder nicht.

    Soweit der strafrechtliche Teil. Kommen wir zum zivilrechtlichen:
    Thaler hatte bekanntlich am 01.08.18 den PKW eines Autofahrers, der die Zufahrtstraße am Parkplatz des Echinger Sees mit seinem SUV regelkonform befuhr (nicht, wie manche behaupten, auf einem für den öffentlichen Verkehr gesperrten Feldweg), mit seinem Montainbike genötigt und nach einer verbalen Auseinandersetzung lt. Gerichtsurteil mindestens grob fahrlässig beschädigt (Schaden: ca. 5.000 €). Thaler meinte, dass er qua Bürgermeisteramt ein Sonderrecht auf aktives Eingreifen in den Straßenverkehr besitzen würde (sozusagen als Hilfspolizist).

    Nachdem Thaler den durch ihn verursachten Schaden nicht ersetzen wollte, klagte der geschädigte Autofahrer auf Schadensersatz. Das Landgericht Landshut verurteilte Thaler auf vollständigen Schadensersatz (incl. Nutzungsausfallentschädigung) und im Gegenzug musste der Autofahrer Thaler ein Poloshirt (mit TUM-Logo), bei dem ein Knopf abgerissen war, ersetzen (50 €).

    Gegen dieses Urteil legte Thaler beim OLG München Berufung ein. Drei Richter beim OLG konnten sich Thalers Argumentation, er hätte als Bgm. ein Recht auf Maßregelung von Autofahrern im Gemeindegebiet Eching, nicht anschließen und empfahlen ihm, seine Berufungsklage wieder zurückzuziehen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Diesem Rat ist Thaler (am 13.01.21) dann gefolgt und somit wurde das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

    Aber anstatt den entstandenen Schaden (incl. Gerichts- und Anwaltskosten) aus eigener Tasche zu begleichen, ließ sich Thaler von der Anwaltskanzlei einen „Persilschein“ ausstellen, der dem Echinger Gemeinderat am 23.06.20, also nach (!) dem Akzeptieren des Landshuter Urteilsspruchs, als Entscheidungsgrundlage für die Kostenübernahme vorgelegt wurde.

    Leider kam kein Gemeinderatsmitglied auf die Idee, Thaler aufzufordern, dass als weitere Entscheidungsgrundlage auch das Landshuter Urteil vorgelegt werden soll (viele Echinger wussten zu diesem Zeitpunkt, dass Thalers Hilfssheriff-Aktion ein juristisches Nachspiel hat).

    Ob hier der Anfangsverdacht der Untreue (Verletzung des Amtseids (Treueeid)), den Thaler sowohl bei seiner Amtseinführung als auch nach seiner Wiederwahl als 1. Bgm. von Eching geleistet hat, sich erhärtet, obliegt der ermittelnden Staatsanwaltschaft.

    Aber eines kann man jetzt schon festhalten:
    1.) Thaler maßt sich Rechte an, die er nicht besitzt,
    2.) er lässt die Gemeinde (besser: den Echinger Steuerzahler) für durch ihn versachte, m. E. vermeidbare und absolut überflüssige Kosten aufkommen. Das Wort „Verursacherprinzip“ scheint für ihn ganz offensichtlich ein Fremdwort zu sein. Auch das Wort „Kostenminimierung“ scheint er nicht zu kennen (aus ca. 5.000 € sind mittlerweile geschätzt 30.000 € geworden).

    Fazit: Thaler ist weder Vorbild noch hat er einen inneren Wertekompass (eine Frage von Moral und Anstand).

    Übrigens: Die Unterzeichner des Offenen Briefes haben nach meinem Kenntnisstand mindestens überwiegend das SPD-Parteibuch (welch ein Zufall, oder?).

  3. In der Sache absolut richtig!

    Aber ich hoffe, dass dieser Aufruf ebenso an die Hauptperson in diesem „Drama ohne Ende“ gegangen ist – nichtöffentlich, denn dieser offene Brief wendet sich lediglich an diejenigen, die sich öffentlich äußern, was Herr Thaler nicht tut. Mit seinem Schweigen in der Sache plus seinen unsäglichen Äußerungen bezüglich der Attraktivität und Bezahlung seines Amtes hat er nicht unwesentlich zu der derzeitigen Situation beigetragen. Dass dann irgendwann, vor allem nach den ausführlichen und (so hoffe und vermute ich) gründlich recherchierten Zeitungsartikeln in der SZ, Spekulationen und Vorverurteilungen hochkommen, ist nicht erfreulich, aber leider nur menschlich.

    Der Anstand hätte Herrn Thaler geboten, sich spätestens im Vorwort zur aktuellen Ausgabe des Echinger Forums zumindest mit einem Satz des Bedauerns über die Situation zu Wort zu melden, ohne sich direkt im juristischen Sinne zur Sache zu äußern. Als „Erster Bürger“ Echings und damit auch als Vorbild wäre das wohl nicht zu viel verlangt gewesen. Das hätte dann auch dem Gemeinsinn gedient!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias und Heike v. Wangenheim

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