Lesermail zum Artikel „Aufträge an Schwager ‚zum Vorteil der Gemeinde‘“

Ich finde, Sie haben es sehr anschaulich auf den Punkt gebracht. Leider fürchte ich, dass die Rücktrittsgesuche weiterhin auf taube Ohren stoßen, sowohl bei Herrn Bürgermeister Thaler sowie bei „seinem“ Gemeinderat. Dabei sind sie alle Vertreter der Echinger Bürgerschaft, aber anscheinend interessiert es keinen im Echinger Rathaus, dass die Forderungen nach einem Rücktritt immer stärker werden.

Helga Watzinger

2 Lesermails

  1. Wenn die Rücktrittsgesuche bei einer Handvoll Bürger immer lauter werden, dann ist das demokratisch und völlig legitim, aber die Justiz wird sich davon nicht beeinflussen lassen, und das ist auch gut so.

  2. Sehr geehrte Frau Watzinger,

    Sie sollten differenzieren zwischen „Thaler-Anhängern“ und seinen Kritikern im Gemeinderat.

    Es ist kaum zu erwarten, dass Thaler freiwillig seinen Rücktritt vom Amt des 1. Bürgermeisters erklärt. Der Grund ist ganz einfach: Falls er dieses Amt 8 Jahre lang ausgeübt hat, ist er gem. bayer. Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) persionsberechtigt. Dazu fehlen ihm momentan noch knapp 3 Jahre. Und der Gemeinderat kann einen Bürgermeister nicht abberufen (es gibt dort kein Instrument namens „konstruktives Misstrauensvotum“).

    Allerdings besitzt die Kommunalaufsicht (in Freising) dieses Recht. Die darf allerdings erst dann aktiv werden, wenn Thaler von einem Gericht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig (!) verurteilt wurde. Und dies ist bei Thaler bis dato nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
    Guido Langenstück

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