Lesermail zum Artikel „Aufträge an Schwager ‚zum Vorteil der Gemeinde‘“

Sehr geehrte Frau Watzinger,

Sie sollten differenzieren zwischen „Thaler-Anhängern“ und seinen Kritikern im Gemeinderat.

Es ist kaum zu erwarten, dass Thaler freiwillig seinen Rücktritt vom Amt des 1. Bürgermeisters erklärt. Der Grund ist ganz einfach: Falls er dieses Amt 8 Jahre lang ausgeübt hat, ist er gem. bayer. Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) persionsberechtigt. Dazu fehlen ihm momentan noch knapp 3 Jahre. Und der Gemeinderat kann einen Bürgermeister nicht abberufen (es gibt dort kein Instrument namens „konstruktives Misstrauensvotum“).

Allerdings besitzt die Kommunalaufsicht (in Freising) dieses Recht. Die darf allerdings erst dann aktiv werden, wenn Thaler von einem Gericht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig (!) verurteilt wurde. Und dies ist bei Thaler bis dato nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
Guido Langenstück

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