Lesermail zum Artikel „Aufträge an Schwager ‚zum Vorteil der Gemeinde‘“

Wenn die Rücktrittsgesuche bei einer Handvoll Bürger immer lauter werden, dann ist das demokratisch und völlig legitim, aber die Justiz wird sich davon nicht beeinflussen lassen, und das ist auch gut so.

Hans-Georg Appel

3 Lesermails

  1. Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse meines Wissens nach an das zuständige Verwaltungsgericht übermittelt, das dann über die Disziplinarmaßnahme des Bürgermeisters entscheidet. Sollte die Landesanwaltschaft nicht mit der vom Verwaltungsgericht bestimmten Disziplinarmaßnahme einverstanden sein, weil ein Beamtenverhältnis unter den gegebenen Umständen aus ihrer Sicht nicht mehr tragbar ist, kann auch sie den Bürgermeister aus seinem Amt entfernen. Gut Ding will also Weile haben.

    Ingrid Brandstetter

  2. Stimmt, Herr Appel. Alle strafrechtlich relevanten Verdachtsfälle gehören ausschließlich von der Staatsanwaltschaft beurteilt und ggf. von dieser zur Anklage vor Gericht gebracht. Wie ich bereits an anderer Stelle schrieb, gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Sebastian Thaler für ihn selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

    Allerdings gibt es jenseits des Strafrechts für einen Bürgermeister noch andere Maßstäbe („Das tut man nicht“). Was Anstand, Moral und Vorbildfunktion unseres (Noch-)Bürgermeisters betrifft, so kann man jetzt schon feststellen, dass Thaler unter diesen Aspekten seinem Amt aus mehreren, konkret nachweisbaren Gründen nicht gewachsen ist.

    Ich gehe fest davon aus, dass Thaler die massive öffentliche Kritik, die momentan auf ihn einprasselt, bis zum Ende seiner Amtsperiode aussitzen will, weil er andernfalls keinen Pensionsanspruch bekommt: dazu sind mindestens 8 Jahre als Kommunal-Wahlbeamter notwendig.

    Warten wir also ab, zu welchem Ergebnis (besser: Ergebnissen) die Staatsanwaltschaft kommt. Danach ist ggf. die Kommunalaufsicht (in Freising) gefordert, dienstrechtliche Schritte gegen Thaler einzuleiten.

    MfG
    Guido Langenstück

  3. Ich denke nicht, dass die Justiz die (direkte) Befugnis hat, einen Bürgermeister abzusetzen.

    Es geht doch mittlerweile in erster Linie nicht um die Frage, ob die in der Diskussion stehenden Handlungen des BM justiziabel sind oder nicht. Wenn man davon ausgeht, dass die in den diversen SZ-Artikeln beschriebenen Vorgänge und die Äußerungen von Frau Malenke und Herrn Bimesmeier nicht allesamt nur frei erfunden sind, dann stellt sich doch die Frage nach der Moral des Bürgermeisters. Wäre alles frei erfunden, hätte sich Herr Thaler ja längst erklären und alle Vorwürfe zurückweisen können, anstatt sich hinter dem Rat seiner Rechtsanwälte zu verstecken und gar nichts zu sagen. Ob die ihm auch geraten haben, sich nicht einmal mit einem Satz des Bedauerns über die derzeitige Situation, in der sich die Gemeinde Eching dadurch nun schon seit Monaten befindet, an die Bürger der Gemeinde zu wenden, oder ob ihm das einfach nur egal ist, wissen wir nicht.

    Was wir aber inzwischen wissen ist, dass er das Amt des Echinger Bürgermeisters nicht als „erstrebenswert“ ansieht und für unterbezahlt hält. Diese Äußerungen kann man erstens als Beschädigung seines eigenen Amtes ansehen, zweitens als einen Tritt vor mindestens ein Schienbein eines jeden Echingers.

    Nein, Herr Thaler ist wahrlich kein neuer Enßlin! Das war ja die Hoffnung derer, die Herrn Thaler ganz wesentlich zu seiner ersten Kandidatur überredet hatten. Für diese Einsicht braucht es keine Gerichtsurteile.

    Tobias v. Wangenheim

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