Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse meines Wissens nach an das zuständige Verwaltungsgericht übermittelt, das dann über die Disziplinarmaßnahme des Bürgermeisters entscheidet. Sollte die Landesanwaltschaft nicht mit der vom Verwaltungsgericht bestimmten Disziplinarmaßnahme einverstanden sein, weil ein Beamtenverhältnis unter den gegebenen Umständen aus ihrer Sicht nicht mehr tragbar ist, kann auch sie den Bürgermeister aus seinem Amt entfernen. Gut Ding will also Weile haben.
Ingrid Brandstetter
Liebe Frau Brandstetter,
schön, dass Sie den anderen Leser*innen der echinger-zeitung.de erklären, was mit Sebastian Thaler noch alles passieren kann.
Sie sollten allerdings bedenken, dass die momentan laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch zu dem Ergebnis kommen können, dass alle bisherigen Verdächtigungen gegen Herrn Thaler substanzlos sind und es folglich überhaupt nicht zur Anklage kommt.
Für wie wahrscheinlich ich dieses Szenario halte, bleibt mein Geheimnis.
MfG
Guido Langenstück