In Rathaus und Gemeinderat mit „3G“

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation gilt für Besucher im Rathaus, im Bauhof und in den übrigen Außenstellen der Gemeindeverwaltung die „3G“-Regel. Dies gilt auch für Besuche der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Dazu gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

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