Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation gilt für Besucher im Rathaus, im Bauhof und in den übrigen Außenstellen der Gemeindeverwaltung die „3G“-Regel. Dies gilt auch für Besuche der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Dazu gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.