Unser Bürgermeister Herr Thaler will also die Vergabe von Aufträgen nicht mehr im Gemeinderat abstimmen lassen, richtig?
Hierzu eine gute Informationsquelle:
kommunalforum-sachsen.de/wp-content/uploads/2017/10/Das-Prinzip-der-%C3%96ffentlichkeit-der-Sitzungen.-Ein-Grundsatz-kommunaler-Demokratie.pdf
Was in Sachsen gilt, wird ja in Bayern auch gelten, oder?
Da steht auf Seite 4, Mitte, folgendes: „Auch Vergaben sind in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Der Grundsatz der Öffentlichkeit steht höher als die Geheimhaltungsvorschrift der VOB“,
weiter…: „In der Praxis geschieht es nicht selten, z. B. in Grundstücksangelegenheiten, daß öffentliches Wohl und berechtigte Interessen einzelner miteinander verflochten sind und aus beiderlei Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Sollte in Einzelfallsituationen öffentliches Interesse mit privaten Einzelinteressen in Konflikt geraten, dann hat das öffentliche Wohl prinzipiell Vorrang gegenüber den Privatinteressen.“
Herr Thaler, bitte begründen Sie in Zukunft jede nicht öffentliche Sitzung!
Mir scheint, das Handeln der Gemeindeverwaltung steht nicht auf einem stabilen rechtssicheren Fundament.
Georg Fütterer