Lesermail zum Artikel „Eigene Satzung als Vorbild“

An der Nelkenschule braucht es keine weiteren Radständer, da den Kindern, die noch nicht den „Fahrradführerschein“ gemacht haben (Klasse 1-3) verboten wird, mit dem Fahrrad in die Schule zu fahren. Und wenn sie es doch machen sollten, dürfen sie ihre Räder nicht auf dem Schulgelände abstellen.

Also für 2 4. Klassen mit ca. 40 bis 50 Schülern ist das doch dann vollkommen ausreichend.

Matthias Beth

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