Seit April 2021 ist der südliche Bahnweg ab Böhmerwaldstraße bis zur Ohmstraße im Gewerbegebiet zur Fahrradstraße umgewidmet und Eching somit auf dem Weg in eine glorreiche Zukunft als fahrradfreundliche Gemeinde.
Dabei ist auch der örtliche Linienverkehr eindeutig zugelassen. Was auf dem Papier gut aussieht, erweist sich in der Praxis als höchst problematisch.
Solange kein Bus in Sicht ist, fährt und läuft es sich als Radlfahrer und Fußgänger wie eh und je sehr bequem. Aber wehe, ein Bus naht. Kommt er einem entgegen, wedelt der Busfahrer schon von weitem mit den Händen: Man möge doch als Radfahrer sofort die Fahrbahn räumen.
Ein Passieren mit Begegnungsverkehr ist wegen der Fahrbahn-Enge nicht möglich. Die einzige Ausweichmöglichkeit ist der als Fußgängerweg ausgewiesene Seitenstreifen, auf den man sich dann auch schnell mit seinem Radl hinflüchtet. Gerettet!
Aber wehe, es sind ebenfalls Fußgänger auf dem Streifen unterwegs. Sie können ja nicht ausweichen und so bleibt man brav hinter ihnen und wartet mit dem Überholen, bis der Bus die Stelle passiert hat, und fährt danach wieder auf den Fahrstreifen.
Richtig gefährlich wird es in der Dunkelheit. Folgende Situation: Der vorschriftsmäßig beleuchtete Radlfahrer sieht den Bus, der mit mehr als Schrittgeschwindigkeit – Tempo 30 km/h sind zugelassen – ihm auf seiner Fahrbahn entgegenkommt, und weicht nach links auf den Seitenstreifen aus.
Hier sind aber auch gleichzeitig im Dunkeln unbeleuchtete Fußgänger unterwegs. Diese sehen nun den ihnen auf ihrer Spur entgegenkommenden Radfahrer, bemerken aber nicht den von hinten herannahenden Bus.
Aus Höflichkeit will der eine Fußgänger für die Durchfahrt des Radls Platz machen und tritt seitlich auf die Fahrbahn! Es waren nur wenige Zentimeter, die ihn vor einer Kollision mit dem Bus bewahrt haben.
Nun stellt sich mir die Frage: Wer wäre im Falle eines Unfalls schuld gewesen? Vermutlich der Radlfahrer, der ja unberechtigt den Fußgängerweg befahren hat. Wo bleibt dann aber das Privileg der Fahrradstraße?
Natürlich hat man gegen einen Bus keine Chance. Aber früher durften wenigstens Radler und Fußgänger den Seitenstreifen gleichberechtigt benutzen.
Ich mag mir auch nicht ausmalen, was passiert, wenn ein Radlfahrer sich auf der Fahrbahn in seiner Normalgeschwindigkeit fortbewegt, ein ihm in gleicher Richtung folgender Bus nicht überholen kann und gezwungen ist, hinter ihm herzutuckeln, da der Radlfahrer ja theoretisch nicht auf den Seitenstreifen ausweichen darf. Ade, du schöner Fahrplan.
Deshalb meine Bitte, die Umwidmung zur Fahrradstraße nochmal zu überdenken. Es ist nicht alles schlecht, so wie es früher einmal war.
Christiane Glaeser
Liebe Frau Glaeser,
danke für das Aufgreifen dieser Problematik. Ich hatte vor zwei Tagen (24.12.2022, gegen 13:05) eine Situation – zwar ungefährlich – aber doch ärgerlich.
Ich radelte auf besagter Straße in westlicher Richtung auf der rechten Fahrbahnseite. Mir kam der Linienbus 690V mit Ziel Ikea entgegen. Der Busfahrer bremste, fuhr an den äußersten, von ihm aus links gelegenen Fahrbahnrand. Folglich hatte ich nur die Wahl, abzusteigen und im Grün rechts der Straße den Bus vorbeifahren zu lassen oder links zum Fußweg hinüberzuschwenken. Ich tat letzteres.
Offenbar wusste dieser Busfahrer nichts mit der Ausweisung „Fahrradstraße“ anzufangen. Wenn bei Profis schon so ein Defizit besteht, womit ist dann beim Durchschnitts-Autofahrer zu rechnen?
Ich bin nicht der Meinung, dass unsere Straßen für alle Eventualitäten und alle Nutzer irgendwelche Ge- und Verbote brauchen. Denn heraus kommen Nötigung und womöglich noch, wie von Ihnen geschildert, riskante Situationen.
Markus Hiereth
Sehr geehrte Frau Glaeser,
ich kann Ihre Bedenken nur teilen. Ich wohne unmittelbar an dem von Ihnen thematisierten Radweg (in der Nelly-Sachs-Straße).
Ich beobachte dort seit Jahren eine noch wesentlich gefährlichere Situation:
1.) Einige Busfahrer kennen offensichtlich die Bedeutung des „Tempo 30“-Schildes nicht. Mehrmals habe ich Busfahrer angehalten und ermahnt, die offensichtlich versuchen, eine Verspätung auf dem Bahnweg wieder reinzuholen.
2.) Leider gibt es immer noch Autofahrer, die den Radweg als (illegale) Abkürzung vom Ort ins Gewerbegebiet (oder umgekehrt) nutzen (verständlicherweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit). Ich habe deshalb schon mehrfach die Polizeiinspektion in Neufahrn kontaktiert, damit der Radweg öfters von denen auf illegale Nutzung durch Autofahrer überwacht wird.
Vielleicht kann auch unser 1. Bürgermeister die Polizei bei dieser Aufgabe unterstützen (Sebastian Thaler tritt bekanntlich gelegentlich als Hilfssheriff auf, um Autofahrer im Gemeindegebiet zu maßregeln).
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück