Wenn Kindertagesstätten pandemiebedingt geschlossen waren, verlangt das Rathaus auch keine Gebühren. Einstimmig hat der Finanzausschuss des Gemeinderats beschlossen, die Differenz zu tragen, die vom Freistaat nicht übernommen wird.
Der Staat, der die Schließungen angeordnet hat, erlässt den Eltern lediglich 70 Prozent der Gebühren. Die Gemeinde springt nun für die restlichen Beträge ein. Auch freien Trägern am Ort wird die Differenz vom Rathaus erstattet. Maximal werde das die Gemeinde 38.000 Euro kosten, hieß es aus der Gemeindekämmerei.