Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Auch wenn der Wohnungskauf vom mittlerweile verstorbenen Herrn L. lt. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht justiziabel ist, so bleibt dennoch ein bitterer Beigeschmack hängen.

Nein, Herr Thaler, hier geht´s nicht um eine „politische Hetzkampagne“, sondern schlichtweg darum, dass es für einen 1. Bürgermeister nicht vorbildlich ist, wenn man eine Wohnung zum Schnäppchenpreis, deutlich unter Verkehrswert, aus einer Erbmasse herauskauft, wo der Erblasser testamentarisch verfügt hatte, dass sein Gesamterbe der Gemeinde (insbesondere dem ASZ) zugute kommen soll. (Das tut man nicht!)

Warum sonst haben Sie einen Sperrvermerk in der notariellen Beurkundung des Wohnungskaufs erwirkt, der beinhaltet, dass die Eintragung im Grundbuchamt erst nach der letzten Kommunalwahl zu erfolgen hat? Wenn alles so „sauber“ war, warum dann überhaupt der Sperrvermerk?

Und Sie irren weiter, Herr Thaler, wenn Sie behaupten, Zitat: „… dass ich außer meinem Gehalt und der Erstattung von Auslagen wie Reisekosten von der Gemeinde Eching noch nie eine finanzielle Leistung erhalten habe“. Zur Erinnerung: Die (lt. SZ-Bericht vom 22.12.21) 72.400 €, die die Gemeinde für Ihren privaten (!) Möchtegern-Hilfssheriff-Einsatz (lt. Gerichtsurteil zumindest grob fahrlässige Sachbeschädigung eines PKWs am 01.08.18 am Echinger See durch Sebastian Thaler) bezahlt hat, sind weder Bestandteil Ihres Gehalts noch handelt es sich um die Erstattung von Reisekosten. Oder etwa nicht, Herr Thaler?

Meine Empfehlung, Herr Thaler: Wenn Sie Spaß am Derblecken haben, bewerben Sie sich umgehend um einen Auftritt auf dem Nockherberg, aber verschonen Sie die Gemeinde bitte vor der weiteren Verbreitung von Unwahrheiten.

Guido Langenstück

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