Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Als die Tatsachen zur Erbschaft des Vermögens von Herrn Landmann sowie des „interessanten Kaufs“ der Wohnung durch Herrn Thaler bekannt wurden und eine Nachverfolgung des Vorganges gefordert wurde, habe ich damals schon gedacht, das wird nichts bringen.

Der wichtigste Zeuge ist leider verstorben und somit wird es keine Möglichkeit eines Nachweises geben. Daher kommt die Einstellung des Verfahrens nicht überraschend.

Es bleiben aber viele Fragezeichen. Ein Notar in Neustadt, gibt’s in Freising keine? Der Sperrvermerk? Der Kaufpreis? Für mich bleibt das Thema ethisch und moralisch, auch wenn es nun keine Beweise mehr gibt, fragwürdig

Entsetzt war ich auch, als ich über den Zustand des Grabes des Erblassers erfahren haben.

Herr Landmann ist im Sommer 2020 verstorben. Das Geld ging an die Gemeinde, nachdem Herr Thaler zuvor die Wohnung aus der Erbmasse zu einem Vorzugspreis herausgekauft hatte.

Und so sieht das Grab heute aus (siehe Foto). Ethik – Moral? Es ist eine Schande. Kein Grabstein, keine Bepflanzung. Und bitte sagt jetzt nicht, das hat die Verwaltung vergessen oder das ist das Thema der Familie. Gebietet es nicht der Anstand, dass sich hier die Erben kümmern?

Wie gesagt: Jenseits von Gesetz und Recht. Wo sind Ethik, Anstand und Moral?

Ingeborg Heidler

3 Lesermails

  1. Sehr geehrte Frau Heidler,

    ich bedanke mich bei Ihnen für den Hinweis auf das verwaiste Grab von Herrn Landmann. Ich hab in der heutigen Bauausschusssitzung angeregt, zu prüfen, inwieweit hier der Bauhof tätig werden kann.

    In Anbetracht des gemeindlichen Erbes halte auch ich es für angebracht, dass die Gemeinde hier tätig wird. Das weitere Vorgehen von BGM und Verwaltung werden wir dann in den folgenden Sitzungen dargelegt bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Christoph Gürtner (FW)

  2. Liebe Frau Heidler,

    danke, dass Sie bei Ihrer Lesermail ein Bild vom erbärmlichen Zustand des Grabes von Herrn Landmann veröffentlicht haben. Auch wenn es sicherlich keine einklagbare Pflicht bei Herrn und Frau Thaler ist, könnten die beiden – angesichts des nach jüngster Aussage von Herrn Thaler zu Lebzeiten freundschaftlichen Verhältnisses mit dem Verstorbenen – nicht dafür sorgen, dass derjenige, der dem Ehepaar Thaler die 98-m²-Eigentumswohnung in der Lessingstraße für 300.000 € (also für hiesige Verhältnisse „für´n Appel und ´n Ei“) verkauft hatte, wenigstens ein bisschen Grabpflege bekommt? Oder zählt für die Thalers nur Gewinnmaximierung, so dass selbst ein Strauß Blumen für´s Grab schon eine Fehlinvestition wäre?

    Im Übrigen sprechen Sie einen Punkt an, bei dem ich schon lange Zweifel habe: Warum mussten die Thalers einen schwerkranken Menschen zum Notartermin durch halb Bayern kutschieren (Herr Landmann hatte kurz vor dem Notartermin bekanntlich einen Schlaganfall erlitten), um den Wohnungskauf beurkunden zu lassen? Gibt´s im Landkreis Freising etwa keine Notare?

    Nun ja, das Wort „Rücksichtnahme“ scheint für Herrn Thaler eh ein Fremdwort zu sein: Warum hat er die durch ihn privat verursachten Kosten für eine lt. Gerichtsurteil mindestens grob fahrlässig verursachte Sachbeschädigung eines PKWs an die Gemeinde nicht zurückerstattet (Gesamtsumme: 72.400 €)?

    Zur Erinnerung: Thaler hat das Urteil des LG Landshut Anfang 2021 akzeptiert (im Urteil steht klipp und klar, dass er als Privatperson und nicht, wie von ihm behauptet, als Bürgermeister einen Autofahrer (am 01.08.18 am Echinger See) gemaßregelt und dessen Fahrzeug beschädigt hatte (Schaden: gut 4.000 €)).

    Warum also hat er nicht die per mehrheitlichem Gemeinderatsbeschluss für sein individuelles Fehlverhalten von der Gemeinde bezahlten 72.400 € konsequenterweise unaufgefordert (!) an die Gemeindekasse bis dato zurückerstattet?

    Fragen über Fragen…

    Mit freundlichen Grüßen aus der Nelly-Sachs-Straße
    Guido Langenstück

  3. Ein Grabstein mit Umrandung kostet ca 10 000 €. Und eine Grabpflege, wenn es nicht der Gärtner vom Bauhof macht, ca. 400 €/Jahr.

    Ich kann Frau Heidler nur beipflichten. Es ist wirklich eine Frage der Moral und des Anstands.

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