Lesermail zum Artikel „Verfahren zum Wohnungskauf eingestellt“

Sehr geehrte Frau Käsemann-Wilke,

nun die Verhältnisse Privatperson-Bürgermeister des Herrn Thaler sind ja schwer zu durchschauen. Sie mögen verzeihen.

Herr Thaler wurde  im Verfahren „Echinger See“ vom Gericht als Privatperson eingestuft.

Dies widerspricht ganz klar der Einschätzung der von Herrn Thaler in dieser Angelegenheit beauftragten Anwaltskanzlei, die der Auffassung war, dass Herr Thaler hier als Amtsperson gehandelt hat. Somit hatte er nach meiner Auffassung auch nicht das Recht, sich die Kosten der Gerichtsverfahren über die Gemeindekasse erstatten zu lassen.

Nun zu dem Wohnungskauf:

Kennengelernt hat er Herrn L. als Bürgermeister bei einem offiziellen Besuch  (z. B. zum Geburtstagsbesuch) oder privat?

Das bleibt wohl ungeklärt, wie eben alle Dinge in dieser Angelegenheit ungeklärt bleiben, da der Hauptzeuge verstorben ist, weswegen das entsprechende Gerichtsverfahren gegen Herrn Thaler eingestellt wurde. Auf jeden Fall unterhielt er nach eigenem Bekunden eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Verkäufer. Folglich ist Herr Thaler auch kein x-beliebiger unbekannter Käufer, wie sie behaupten.

Damit ist er, was das Grab betrifft, in zweierlei Hinsicht involviert: Zum einen ist er Vorsteher unserer Gemeinde, die wiederum Erbe von Herrn L. ist. Zum anderen ist da die persönliche Beziehung zu Herrn L.  Aus beiden Rollen erwächst die Verpflichtung, sich um eine angemessene Grabgestaltung zu kümmern. Dieser administrativen und moralischen Pflicht ist er bislang nicht nachgekommen.

Neidisch, nein, kein bisschen. Ich wüßte nicht, warum. Dieser Vorwurf ist wohl eher ein Ablenkungsmanöver ihrerseits von dem fragwürdigen Verhalten des Bürgermeisters.

Ingeborg Heidler

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