Liebe Frau Käsemann-Wilke,
wenn an dem Wohnungskauf moralisch nichts anstößig wäre, warum gab es dann einen Sperrvermerk, dass der Wohnungskauf erst nach der Kommunalwahl ins Grundbuch eingetragen werden soll? Ist es nicht anstößig, wenn eine Wohnung zu einem deutlich geringeren Wert als deren Marktwert aus der Erbmasse, deren Begünstigte die Gemeinde Eching ist, herausgekauft wird?
Dem Bürgermeister wird nicht die Funktion als Bürgermeister in der Schlägerei am Echinger See abgesprochen, es ist gerichtlich belegt, dass er als Privatperson gehandelt hat.
Der Bürgermeister hat von Herrn L. nicht „nur“ eine Wohnung von ihm gekauft. Wie in dem Interview mit dem „Freisinger Tagblatt“ erwähnt, seien der Bürgermeister und seine Ehefrau mit diesem langjährig gut bekannt gewesen. Sie pflegten sogar eine vertraute Beziehung. Offensichtlich eine solch vertraute Beziehung, dass Herr L. dem Ehepaar die Wohnung zu einem Preis verkauft hat, den man nicht mal mehr einen Freundschaftspreis nennen kann. Hier muss also eine sehr vertraute und innige Beziehung zum Verstorbenen vorhanden gewesen sein.
Herr L. war also nicht „nur“ der Verkäufer einer Wohnung für den Bürgermeister, wie Sie es beschreiben. Wenn Sie eine solche enge und vertraute Beziehung zu einem Verstorbenen geführt haben, der Ihnen noch dazu mit einem Immobilienschnäppchen einen großzügigen Gefallen getan hat, würden Sie sich nicht aus Dankbarkeit und Verbundenheit um dessen Grab kümmern?
Neid ist hier nicht die treibende Komponente. Vielmehr Moral, Ethik, Anstand und soziale Gerechtigkeit!
Heidi Schwab